Die Preise konnten auch noch miteinander verglichen werden, als der Verband keine Vergleichslisten mehr erstellte und die Parteien nur noch Bruttopreislisten untereinander austauschten. Denn ein grosser Teil der Produkte blieb identisch weiter bestehen (vgl. die Darstellung der Preisentwicklungen der Topsellerprodukte u. B.4.4.3) oder liess sich zumindest über die Quantität und Art des Produktes, dem Prestige (messbar durch das Ranking der Topseller-Produkte) sowie der Zugehörigkeit zu einem Preissegment weiterhin vergleichen (vgl. Rz. 34 ff.).