89. Als erstes ist anzumerken, dass das Argument, die Produkte könnten nicht miteinander verglichen werden, durch die Tatsache widerlegt wird, dass während Jahren Vergleichslisten der Bruttoverkaufspreise erstellt wurden (vgl. A.3.2.1). Daraus lässt sich ersehen, dass entgegen den Parteivorbringen die dort aufgeführten Produkte vergleichbar waren und auch ein direkter Preisvergleich dieser Produkte vorgenommen wurde. Dies wird auch durch die Umfrage der Grosshandelspreise aufgezeigt, im Rahmen derer nicht nur die Preise, sondern