Wie anschliessend aufgezeigt wird, ermöglichte der Austausch der Bruttopreislisten den Parteien, (i) bei der Preisfestsetzung Vergleichsprodukte heranzuziehen, (ii) die Händlermargen einzuschätzen und auf die Rabattkonditionen der Konkurrenten zurückzuschliessen und schliesslich (iii) die Endverkaufspreise abzuschätzen sowie die Sell-in-Preise zu berechnen. Ein kurzes Fazit (iv) schliesst die Darstellung des Nutzens des Preislistenaustausches ab.