A.3.2.6 Nutzen des Austausches von Bruttoverkaufspreisen und unverbindliche Wiederverkaufspreisempfehlungen 82. Der Nutzen des Austausches von Bruttopreislisten ist im Zusammenhang mit den Befürchtungen um die Preisabwertung zu betrachten. Wie anschliessend aufgezeigt wird, ermöglichte der Austausch der Bruttopreislisten den Parteien, (i) bei der Preisfestsetzung Vergleichsprodukte heranzuziehen, (ii) die Händlermargen einzuschätzen und auf die Rabattkonditionen der Konkurrenten zurückzuschliessen und schliesslich (iii) die Endverkaufspreise abzuschätzen sowie die Sell-in-Preise zu berechnen.