81. Zu den Vorträgen von Estée Lauder und Clarins ist folgendes festzuhalten: Vorab zeigt sich der Wille der Parteien zur Wettbewerbsbeschränkung nicht einzig aus den hier aufgelisteten Vorkommnissen. Wie dies das Sekretariat in seinem Antrag vom 20. Mai 2011 ausdrücklich festgehalten hat (vgl. unten Rz 241), folgt dies auch aus dem Informationsaustausch als solchem. Zudem übersehen Estée Lauder und Clarins, dass das Sekretariat nicht bloss deren individuellen Interessen und Besorgnisse aufgezeigt. Vielmehr zeigt das Sekretariat auf, dass sie sich a) darüber mit ihren Konkurrenten unterhalten haben und b) auch zusammen mit ihren Konkurrenten Gegenmassnahmen beschlossen haben.