72. Soweit die Parteien vorbringen, die beschriebenen Sachverhalte seien gar nicht umgesetzt worden, verkennen sie, dass vorliegend nicht entscheidend ist, ob die vorstehend beschriebenen Massnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten. Entscheidend ist, dass die Sachverhalte den Willen des geschäftsführenden Organs der ASCOPA dokumentieren, die Preiskonkurrenz einzudämmen.