Im Rahmen der Sitzung hält ein Unternehmensvertreter fest, es bestehe das Risiko, dass die Verkaufspunkte von Müller via Deutschland beliefert würden. Nach einer Diskussion beschlossen die Komitee-Mitglieder daraufhin, dass sie solche Belieferungen über Deutschland verweigern und den Verkauf von Marken von Verkaufspunkt zu Verkaufspunkt zulassen würden, jedoch zu unterschiedlichen Bedingungen als in Deutschland.95 Schliesslich hält anlässlich einer Komitee-Sitzung vom 29. Mai 2007 ein Unternehmensvertreter fest, dass es aufgrund des Kartellgesetzes „von nun an nicht mehr möglich“ sei, Parallelimporte zu verhindern.96