22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 23 den.90 Dieser Aufforderung wurde Folge geleistet. Die Komitee-Mitglieder erhielten jeweils eine Kopie der Korrespondenz der übrigen ASCOPA-Mitglieder mit Sun Store. In der Folge zog Sun Store seine Produkte von der LeShop.ch-Seite zurück.91 Allerdings richtete Le Shop.ch danach ein eigenes Internet-Abteil für Parfümerie-Produkte ein.92 Diese Episode zeigt, dass einerseits der selektive Vertrieb geschützt werden sollte. Hintergründig sollte damit andererseits auch eine Erosion des Preisgefüges verhindert werden, da Migros die Waren zu billigeren Preisen anbot.