gigen Aussagen von ASCOPA und den beiden Selbstanzeigern, womit zumindest Zweifel an der Richtigkeit ihrer Aussagen aufkommen. Ferner ist zu bedenken, dass Dior und PC Parfums nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten; es steht ihnen frei zu schweigen. Soweit die beiden Unternehmen im Fragebogen keine Angaben zum Preislistenaustausch gemacht haben, liegt darin weder ein Beweis für noch gegen den Austausch. Die Wettbewerbsbehörden müssen dieses Schweigen im Zusammenhang mit den übrigen Beweisen frei würdigen.