Zusätzlich besitzen die Wettbewerbsbehörden an die Parteien adressierte Selbstklebeetiketten sowie Briefe und verfügt über Aussagen von ASCOPA. Gesamthaft reichen diese Beweismittel aus, um darzulegen, dass a) ein Preislistenaustausch stattgefunden hat und b) Dior bzw. PC Parfums Preislisten mindestens im ersten Semester 2005, im zweiten Semester 2006 und 2007 bzw. im ersten Semester 2004 und im 2. Semester 2007 geliefert haben.