54. Diese Vorbringen erfolgen zu Unrecht. Wenn erstens eine Selbstanzeigerin die Preislisten von Dior und PC Parfums einreicht und angibt, diese von Dior bzw. PC Parfums erhalten zu haben72 und zweitens eine andere Selbstanzeigerin unabhängig davon bestätigt, dass der Preislistenaustausch tatsächlich stattgefunden hat,73 ist an der Richtigkeit dieser Angaben nicht zu zweifeln. Zusätzlich besitzen die Wettbewerbsbehörden an die Parteien adressierte Selbstklebeetiketten sowie Briefe und verfügt über Aussagen von ASCOPA.