28. Der Informationsaustausch war vertraulich. Die ausgetauschten Daten durften nicht an Dritte weitergeleitet werden.33 Bereits 1997 wurden die Mitglieder darauf hingewiesen, dass sie sich systematisch an diesen „enquêtes“ beteiligen sollten. Diese Datensammlung sei die einzige in der Schweiz, welche die „globalen“ Marktzahlen des Schweizerischen Marktes lieferten.34 29. Wie diverse Vorkommnisse aufzeigen, sollte der Wettbewerb nicht, wie dies von den Parteien teilweise dargelegt wird, verschärft werden durch den Informationsaustausch und die Herausgabe der AGB-Empfehlungen. Vielmehr wollten die Parteien den Markt so transparent als möglich gestalten.