22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 14 27. Der Sachverhalt bezüglich des Informationsaustausches zwischen den ASCOPA- Mitgliedern kann basierend auf den vorliegenden Bonusmeldungen, den Antworten der Parteien sowie der Marktteilnehmer auf die Fragebogen des Sekretariats, den freiwillig und auf Aufforderung hin eingereichten Beweismitteln, der Intranet-Seite der ASCOPA, den Aussagen anlässlich verschiedener Treffen sowie den Stellungnahmen der Parteien nachgewiesen werden.