Ferner versandte das Sekretariat eine E-Mail in der es den Mitgliedern mitteilte, dass die „enquête“ nun fertiggestellt sei und die Auswertung konsultiert werden könnten.28 Wenn ein Mitglied seine Daten nicht innert der angesetzten Frist eingegeben hatte, versandte das Sekretariat ein Mahnschreiben, mit dem eine kurze Nachfrist von zwei Tagen angesetzt wurde. Bei Bedarf versandte es eine zweite Mahnung.29 Bei einer verspäteten Abspeicherung dieser Daten berechnete das Sekretariat im Namen der ASCOPA CHF 200.– pro Marke.30