Das Sekretariat erinnerte die Mitglieder daran, dass nur diejenigen Unternehmen die Daten einsehen könnten, welche selbst Angaben geliefert hätten.24 Ferner versandte es im Verspätungsfalle Mahnungen und wies auf den Generalversammlungsbeschluss hin, wonach sich die Mitglieder verpflichtet hatten, die nachfolgend beschriebenen (vgl. unten A.3.) Informationen auszutauschen.25 Schliesslich stellte es die von den Mitgliedern eingesandten Angaben zusammen und versandte diese an die Teilnehmer.26