a) die Geschäfte des Verbandes führen und diesen vor Dritten und der Justiz vertreten; b) über Aufnahmegesuche befinden; c) über die Ausführung der GV-Entscheide wachen und sämtliche Vorhaben zur Erfüllung des Vereinszwecks umsetzen; d) Generalversammlungen einberufen und eine Tagesordnung aufstellen in Übereinstimmung mit den Statuten; e) Der GV den jährlichen Geschäftsbericht vorstellen und ihr die Rechnungen vorlegen, welche von der Revisionsstelle geprüft wurde.