22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 8 4. Mit der vorliegenden Untersuchung soll abgeklärt werden, ob der Austausch marktsensibler Daten zwischen den Mitgliedern des Verbandes der Luxus-Kosmetik- und Parfümeriebranche sowie die übrigen genannten Verhaltensweisen eine Abrede im Sinne des Art. 5 Abs. 3 oder Art. 5 Abs. 1 KG darstellt. 5. Gemäss Angaben des Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverbandes (SKW) betrug der Gesamtumsatz an Kosmetik- und Parfümerieprodukten 2008 in der Schweiz 2,43 Mrd. CHF.1 A.2 Die ASCOPA A.2.1 Allgemeine Informationen zum Verband