{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\nIm Rahmen der zweiten Stellungnahme\n800. Soweit die Parteien ihre Vorbringen wiederholt haben, wurden diese nicht erneut untersucht. Gewisse Parteien brachten in ihren zweiten Stellungnahmen Argumente vor, die\nbereits von anderen Parteien vorgebracht worden waren. Auf diese Darlegungen wird nicht\nunter der Nennung zusätzlicher Namen erneut eingegangen.\n801. Estée Lauder bringt vor, der Informationsaustausch habe zu einer Verbesserung der\nProduktpositionierung und einer sinnvolleren Preisfestsetzung geführt. Sisley sieht sich gegenüber grossen Marktteilnehmern im Nachteil. Der Austausch Bruttoumsatzzahlen sei billiger gewesen als der Bezug über ein Marktforschungsunternehmen.\n\n802. Laut L’Oréal/YSL hat der Werbemittelaustausch den Marktteilnehmern geholfen, die\nWirkung einer Werbung in einem bestimmten Medium zu kennen und die gewinnbringendsten Strategien. Dadurch sei der Entscheid gefördert worden, die angebrachtesten und produktivsten Werbeinvestitionen zu tätigen. Dadurch seien Verluste minimiert worden und die\nErfolgschancen eines Produkts erhöht worden. Der Effekt des Austausches sei folglich prokompetitiv gewesen.\n\nB.4.5.3 Prüfung der Tatbestandsmerkmale\n\n(i) Kein Vorliegen eines Effizienzgrundes\n803. Gemäss Lehre und Rechtsprechung ist die Aufzählung der Effizienzgründe in Art. 5\nAbs. 2 Bst. a KG abschliessend.680 Es reicht dagegen, wenn einer der Effizienzgründe vorliegt, um die erste der drei gesetzlichen Voraussetzungen für die Rechtfertigung zu erfüllen.681\n\n804. Bevor die einzelnen Effizienzgründe untersucht werden, ist vorab darauf hinzuweisen,\ndass Gründe der wirtschaftlichen Effizienz nicht schon dann vorliegen, wenn ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Parteien effizient ist\n\n678\nAct. 425, 76 ff.\n679\nAct. 431, Rz 300 ff. i.V.m. Rz 180 ff.\n680\nBGE 129 II 18, 45 E. 10.3; BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 413), Art. 5, N 304; SHK-REINERT (Fn 412), Art.\n5 N 11. BORER (Fn 367), Art. 5 N 34; HOFFET (Fn 392), in: Homburger et al., Art. 5, N 98.\n681\nBSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 413), Art. 5 N 305.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 172\n(so ist das Vorliegen einer Kartellrente aus Sicht des Unternehmens effizient).682 Vielmehr ist\nder Effizienzbegriff des Kartellgesetzes volkswirtschaftlich zu verstehen. Es sind also die objektiven Vorteile der Abrede zu berücksichtigen. Der subjektive Standpunkt der Parteien ist\ndabei unbeachtlich.683 Die wirtschaftlichen Vorteile der Abrede müssen die Nachteile für den\nWettbewerb überwiegen.684 Die Parteien betrachten die Effizienzgewinne ausnahmslos aus\nbetriebswirtschaftlicher Sicht.\n\nHerstellungs- oder Vertriebskosten\n805. Aus der Argumentation von Coty (Rz 797) geht implizit hervor, der Informationsaustausch habe sich kostensenkend ausgewirkt und somit für tiefere Preise gesorgt. Die Untersuchungen des Sekretariats haben das Gegenteil gezeigt. Die Preise der Bestsellerprodukte\nhaben sich in der untersuchten Periode konstant erhöht.\n806. Der Austausch der Bruttopreise zwischen den Parteien, war die Verhandlungsgrundlage für die Jahresgespräche mit den Händlern. Ein solcher Austausch erlaubt es, seine Preispolitik an den Konkurrenten auszurichten. Bereits rein begrifflich steht ein solcher Austausch\nin keinem Zusammenhang mit Herstellungs- oder Vertriebskosten im Sinne von Art. 5 Abs. 2\nBst. a KG. Weitergehende Ausführungen erübrigen sich daher zu diesem Punkt.\n\n807. Estée Lauders Argumente der verbesserten Produktpositionierung oder sinnvolleren\nPreissetzung überzeugen nicht. Erstens ist unklar, worin der volkswirtschaftliche Nutzen der\nbesseren Produktpositionierung liegen soll und zweitens worin eine sinnvollere Preissetzung\nbesteht. In Anbetracht der dargelegten Sachverhalte und Marktentwicklungen steht vielmehr\nfest, dass die Preise aus volkswirtschaftlicher Sicht auf einer Wettbewerbsbeschränkung beruhen.\n\nProdukte oder Produktionsverfahren verbessern\n808. La Prairie und implizit auch Chanel sehen im Informationsaustausch eine Verbesserung von Produkten und Produktionsverfahren. Prairie argumentiert, effektiver Wettbewerb\nsei nur möglich, wenn die Unternehmen den Erfolg ihres Produktes im Markt kennen würden.\n809. Gegen letzteres ist in seiner Allgemeinheit nichts einzuwenden. Selbstverständlich\nbraucht ein Unternehmen Marktinformationen über den Erfolg seines Produktes, um effizienter zu arbeiten. Doch kann der Erfolg eines Produktes, z.B. Parfüms der Marke X, auch aus\neiner aggregierten Darstellung der Gesamtumsätze der Parfüms ersehen werden. Jedes Unternehmen kann seine Marktanteile selber berechnen. Auch genügt es einem Hersteller/Distributor, den Endverkaufspreis eines Konkurrenzproduktes zu kennen, um seine Verkaufspreise gegenüber den Händlern bestimmen zu können. Dazu müssen nicht die aktuellen Input-Preise während Jahren zwischen Konkurrenten ausgetauscht werden oder Verbandsinterne Preisvergleiche angestellt werden. Damit kann die Preissetzungsstrategie der\nKonkurrenz beobachtet und die eigene Strategie daran ausgerichtet werden. Wie aufgezeigt,\nschränkte die Kenntnis dieser Zahlen den Preiswettbewerb ein.\n\n810. Es ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern der Austausch von Preisen, Umsätzen und\nWerbeausgaben die Qualität eines Produktes beeinflussen soll. Keiner dieser Faktoren steht\nim Zusammenhang mit der Produktvielfalt oder der Zusammensetzung und Funktion eines\nProduktes. Aus dem gleichen Grund wird der Produktionsprozess von Kosmetikprodukten\nnicht durch den Informationsaustausch berührt.\n\n682\nSHK-REINERT (Fn 412), Art. 5 N 13; BORER (Fn 367), Art. 5 N 46.\n683\nBORER (Fn 367), Art. 5 N 46.\n684\nHOFFET (Fn 392), in: Homburger et al., Art. 5 N 94.\n\n"}