{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n650\nVgl. etwa die Ausführungen in Act. 422, 10, 63 f.; Act. 435, 43 f.; Act. 426, 16 f.\n651\nSIMON BISHOP/MIKE WALKER, The Economics of EC Competition Law, 2002, Rz 7.80.\n652\nLeitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäss der Ratsverordnung über die Kontrolle von\nUnternehmenszusammenschlüssen, ABl. 2004 C 31/3 ff., Rz 20.\n653\nZum Vergleich: Bei den beiden Fusionen im Lebensmitteldetailhandel von Migros/Denner und Coop/Carrefour lag der HHI bei 3600-3700 bzw. 3900-4000; RPW 2008/1, 169 Rz 321, Migros/Denner; RPW 2008/4, 617\nRz 182, Coop/Carrefour.\n654\nAct. 562, Frage 22; Act. 564, Frage 21; Act. 569, Frage 24; Act. 572, Frage 23.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 163\ntailer nicht über eine Verhandlungsposition verfügen, die es ermöglicht hätte, das von den\nParteien herbeigeführte Kollusionsergebnis auf den relevanten Märkten zu destabilisieren.\n\n(iv) Zwischenergebnis: Kein wirksamer Aussenwettbewerb\n\n755. Um festzustellen ob wirksamer Aussenwettbewerb besteht, wurden der aktuelle Aussenwettbewerb, der potenzielle Aussenwettbewerb und die Stellung der Marktgegenseite untersucht.\n\n756. In Bezug auf den aktuellen Aussenwettbewerb steht fest, dass sämtliche bedeutsamen\nMarktteilnehmer im Luxusparfümerie- und Kosmetikmarkt am Informationsaustausch beteiligt\nwaren. Die relevanten Märkte stagnieren und die Marktanteile verändern sich kaum. Die getätigten Parallelimporte sind unbedeutend. Es gab insgesamt keinen Marktteilnehmer, der\ndie Wirkungen des Informationsaustausches von aussen zu destabilisieren vermochte.\n757. Die festgestellten Auswirkungen des Informationsaustausches während der untersuchten Periode offenbaren zudem, dass während dem Untersuchungszeitraum kein genügender\npotentieller Wettbewerb bestand.\n758. Die Analyse der Stellung der Marktgegenseite hat schliesslich ergeben, dass weder\nderen Grösse, deren Konzentrationsgrad noch deren Marktposition ein Ausmass erreicht,\ndas den mangelnden aktuellen und potentiellen Wettbewerb zu kompensieren vermochte.\n759. Insgesamt steht daher fest, dass kein wirksamer Aussenwettbewerb bestand, um die\nfestgestellte Kollusion zu destabilisieren. Im Anschluss wird der Innenwettbewerb als weiteres quantitatives Element der Erheblichkeit untersucht.\n\nB.4.4.6.2 Innenwettbewerb\n760. Die Parteien betonen, der Kosmetik- und Parfümmarkt sei sehr innovativ und es würden jährlich hunderte von neuen Marken und Produkten auf den Markt eingeführt. Es müsse\nder Einfluss dieser Einführungen auf den Markt untersucht werden. Estée Lauder weist darauf hin, dass zwischen den Jahren 2004-2009 ein bis zwei Duzend neue Luxusparfüms auf\ndem Markt lanciert worden seien und verweist dabei auf die Geschäftsberichte von Givaudan\naus den Jahren 2004-2009. Darin werden zahlreiche neue Düfte aufgeführt, welche Givaudan während dieser Zeitspanne für verschiedene auf dem im schweizerischen, europäischen\nund amerikanischen Markt agierenden Parfümhersteller kreiert hat.655 L’Oréal/YSL leiten zudem aus der Anzahl der von ihnen registrieren Patente auf die Innnovationskraft der Kosmetikindustrie.656\n\n761. Diese Parteivorbringen beschränken sich zwar teilweise auf den Parfümmarkt sind in\nder Folge aber für die drei globalen Märkte Parfüms, Make-up und Pflege getrennt zu betrachten. Da sich die Parteien auf die Produktinnovation berufen, um aufzuzeigen, dass der\nWettbewerb trotz Informationsaustausch ungehindert funktioniert, ist vorab aufzuzeigen, worin Produktinnovation gemäss allgemein gültiger Definition besteht.\n\n762. Art. 2 Ziff. 1 Vo 294/2008657 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts enthält eine Definition des Begriffs „Innovation.“ Danach umschreibt Innovation\nden Prozess, auch die Ergebnisse dieses Prozesses, bei dem neue Ideen hervorgebracht\nwerden, die auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet sind, so dass\ndaraus neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäfts- und Organisationsmodelle entste-\n\n655\nAct. 439, Beilage 9.\n656\nAct. 427, Rz 152.\n657\nVerordnung (EG) Nr. 294/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, ABl. 2008 L 97/1.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 164\nhen, die erfolgreich in bestehende Märkte eingeführt werden oder die Schaffung neuer Märkte ermöglichen.\n763. Eine von der OECD und Eurostat publizierte Studie – das sogenannte „Oslo Manual“ –\ndefiniert Innovation etwas weitreichender als die Umsetzung eines neuen oder bedeutend\nverbesserten Produktes (Gut oder Dienstleistung) oder Prozesses, einer neuen Marketing\nMethode oder einer neuen betriebsinternen Organisationsmethode, eine neue Arbeitsplatzorganisation oder neue äussere Beziehungen.658\n\n764. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass aus der Anzahl registrierter Patente in einem Sektor\nnicht auf die Innovationskraft eines Marktes geschlossen werden kann. Im Gegenteil sind\nPatente ein inadäquater Indikator für Innovation, da sie nur einen geringen Anteil des gesamten Forschungs- und Entwicklungswertes ausmachen.659\n765. Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob die Neueinführungen dieser Produkte überhaupt Innovationen und aufgrund ihres Innovationscharakters wettbewerbsfördernd sind.\n\n"}