{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n722. In Bezug auf die Marktanteilsveränderungen von P&G und Deurocos sei erneut auf die\nbereits gemachten Ausführungen verwiesen (Rz 542). Die Veränderung ist auf eine Verschiebung im Vertrieb gewisser P&G-Marken zurückzuführen, die zuerst von Deurocos und\nspäter von P&G selbst vertrieben wurden. Die Marktanteilsveränderungen deuten daher\nnicht auf funktionierenden Wettbewerb hin. D.P. Diffusion stellte 2006 ihre Geschäftstätigkeit\nein, wobei die von ihr vertriebenen Marken an andere Marktteilnehmer veräussert wurden.\nP&G erwarb die Marke Dolce&Gabana und Parfums de Luxe die Marke Versace.607 Auch\nhier gingen die Marktanteile mit der Marke auf andere Unternehmen über. Die Marktanteilssteigerungen von L’Oréal fallen zwar im Vergleich zu den übrigen Konkurrenten höher aus,\nsind aber mit 3% innerhalb von vier Jahren immer noch moderat. Sie ist auf den zusätzlichen\nVertrieb der Marken Viktor&Rolf (2006) und vor allem Diesel (2007) zurückzuführen. Betrachtet man diese Marktanteilsveränderungen wiederum im Zusammenhang mit den übrigen 21 Konkurrenten, ist ersichtlich, dass sich die Marktanteile innerhalb des Marktes kaum\nveränderten. 18 verzeichnen Marktanteilsverschiebungen von unter 1% innert vier Jahren\nund drei bis 1.6%. Dagegen blieben die Marktanteile der übrigen Marktteilnehmer weitgehend stabil.\n\n723. Zusammenfassend steht also fest, dass auch eine Betrachtung der einzelnen Märkte\nden Schluss nicht zulässt, die Marktanteile seien volatil. Marktanteilsveränderung einzelner\nMarktteilnehmer im Umfang von 3% im Zeitraum von vier Jahren vermögen vorliegend nicht\naufzuzeigen, dass in einem der Märkte aktueller Wettbewerb herrscht.\n724. Schliesslich ist in Bezug auf die Kritik von Coty zu erwidern, dass das Unternehmen\nnicht darzulegen vermag, inwiefern Autos, Camrecorder und Kameras mit Kosmetikprodukten vergleichbar sein sollen. Ferner ist zu bedenken, dass Prestige- bzw. Luxuskosmetikprodukte von jedermann mehrere Male im Jahr gekauft werden. Im Gegensatz dazu verfügen\nProdukte wie Autos oder Camrecorders und Kameras über eine wesentlich längere Lebensdauer. Die Nachfragestruktur dürfte sich allein daher stark unterscheiden. Erwartungsgemäss sollte der Kosmetikmarkt aufgrund der umgesetzten Mengen eben gerade viel dynamischer sein, als die herangezogenen Vergleichsprodukte.\n\n725. Diesen Mangel vermag Coty auch nicht mit dem Hinweis zu beheben, die Vergleichsmärkte seien kompetitiv. Für Camrecorders und Kameras bringt Coty keinen Beleg vor, der\nihren Standpunkt untermauert. Das diesbezügliche Vorbringen ist folglich eine blosse Behauptung. Um darzulegen, dass der Automobilsektor kompetitiv sei, verweist Coty auf einen\nBericht der EU-Kommission608 zur Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002609 über\nVertrieb, Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen (Vo 1400/2002). Vo 1400/2002\ngalt während der hier interessierenden Zeitspanne.610\n\n726. Der zweite Erwägungsgrund von Vo 1400/2002 erklärt, dass die Kommission die Verordnung schuf, weil die Erfahrung im Kraftfahrzeugsektor gezeigt hätten, dass für diesen\n\n607\nVgl. Act. 486.074 (Dolce & Gabana), Act. 486.76 (Versace).\n608\nAbrufbar unter: http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/documents/documents.html.\n609\nABl. 2002 L 203/30 ff.\n610\nIn der Folge erliess die Kommission Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission vom 27. Mai 2010 über\ndie Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf\nGruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugs, ABl. 2010 L\n129/52. Vo 461/2010 trat am 1. Juni 2010 in Kraft (Art. 8 Vo 461/2010).\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 156\nWirtschaftszweig strengere Regelungen erforderlich seien, als in der Verordnung (EG) Nr.\n2790/1999 der Kommission vom 22. Dezember über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3\ndes Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten\nVerhaltensweisen.611 Der Bericht der EU-Kommission erklärt auf Seite 2 konkret, die strengere Regelung sei notwendig gewesen, weil es „zu einer Reihe von sektorspezifischen Wettbewerbsproblemen [gekommen sei], darunter hartnäckige Versuche bestimmter Kfz-\nHersteller, den EU-Binnenmarkt aufzuteilen sowie wegen Prognosen einer zunehmenden\nKonzentrationen unter den Kfz-Herstellern und wegen der Gefahr eines eingeschränkten\nWettbewerbs auf den Reparatur- und Wartungsmärkten.“ Diese Passagen implizieren, dass\nder Wettbewerb im Kraftfahrzeugsektor gerade nicht einwandfrei funktionierte. Daraus ist ersichtlich, dass ein Vergleich mit dem Kraftfahrzeugsektor von vornherein ungeeignet ist, um\ndarzulegen, die Marktanteilsentwicklungen auf dem vorliegenden Markt entsprächen Entwicklungen auf kompetitiven Märkten.\n\n"}