{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n Angaben in Mio CHF\n2007 2008\nAngaben SKW 2378.4 2430.6\nDenner [5-10] [5-10]\nOtto's [60-65] [70-75]\nImport 50% [75-80] [80-85]\nTotal D&O&I [145-150] [160-165]\nParallelimporte in % ca. 6.2% ca. 6.7%\n\nQuelle: Act 130 Frage 4 (Denner); Act. 181 Frage 4 (Otto’s); Act. 142 Frage 4 (Import); http://www.skw-cds.ch/Zahlen-\nFakten.183.0.html.\n\n702. Aufgrund dieser Resultate geht die WEKO davon aus, dass die Parallelimporte maximal 6.7% betragen. Dazu ist klarzustellen, dass das Maximum nicht der Realität entspricht.\nEinerseits importiert Ottos nicht 100% seiner Produkte parallel und andererseits bezieht Import bei weitem nicht 50% seiner Waren aus dem Ausland.\n\n703. Es fragt sich, ob allenfalls Private in grossem Umfang Produkte online aus dem Ausland importieren. Den Wettbewerbsbehörden liegen dazu keine Anhaltspunkte vor. Auch lieferten die Parteien keine diesbezüglichen Belege. Fest steht allerdings zweierlei. Einerseits\nunterscheiden sich die Preise der Kosmetikprodukte im umliegenden Ausland während der\nUntersuchungsperiode nicht markant von den schweizerischen.597 Alleine daher war der Anreiz für den Direktimport von Luxus- und Prestigeprodukten eingeschränkt. Andererseits\nwerden Direktimporte von Luxus- und Prestigekosmetikprodukten durch Private daher unattraktiv, weil Sendungen aus dem Ausland zoll-598 und mehrwertsteuerpflichtig599 sind. Die\nMehrwertsteuerpflicht entfällt lediglich unter einem Steuerbetrag von 5 CHF (Art. 1 lit. c VO\nEFD).600 Dies entspricht einem Warenwert von ca. 66 CHF, bei einem MWSt-Satz von 7.6%,\nwie er während der Untersuchungsperiode galt. Ferner verrechnet die Post einen Nachnamebetrag.601 Ein Grossteil der Luxus- bzw. Prestigekosmetikprodukte erreichen ohne weiteres den MWSt-pflichtigen Betrag. Der Konsument hätte folglich die genannten Ausgaben zusätzlich zum eingekauften Betrag zu bezahlen. Da die Preise für Luxus- bzw. Prestigekosmetikgüter im Ausland nicht in einem Ausmass abweichen, die den Einkauf im Ausland wesentlich attraktiver gestaltet, dürfte der Konsument zumindest teilweise mehr für ein importiertes Gut bezahlen, als beim Bezug im Inland. Es bestehen auch daher keine Gründe anzunehmen, es würden in einem relevanten Ausmass private Bezüge per Internet aus dem\nAusland getätigt. Eine weitergehende Prüfung der privaten Parallelimporte via Internet ist vor\ndiesem Hintergrund nicht gerechtfertigt.\n\n596\nAct. 562, Frage 10.\n597\nVgl. die Aussagen von: Import, Act. 562, Frage 19; Globus, Act. 564, Frage 18; Douglas, Act. 569, Frage 18;\nManor, Act. 571, Frage 18.\n598\nZollgesetz (ZG) vom 18. März 2005, SR. 631.0.\n599\nBundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) vom 12. Juni 2009, SR 641.20.\n600\nVerordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag vom 11. Dezember 2009, SR 641.204.\n601\nVgl. AGB der Post: http://www.post.ch/post-startseite/post-agb/post-agb-postdienstleistungen-2011.pdf. Die\nkonkreten Preise sind abrufbar unter: http://www.post.ch/post-startseite/post-privatkunden/post-empfangen/\npost-importverzollung/post-importverzollung-preise-pk-pakete-international.htm.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 152\n704. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass ansonsten, wenn nicht gar alle, so\ndoch mit Sicherheit der weitaus grösste Teil auf dem relevanten Markt tätigen Unternehmen\nMitglieder von ASCOPA sind602 und am Informationsaustausch (der Abrede) beteiligt waren,\nkann von keinem oder zumindest nicht genügendem aktuellen Aussenwettbewerb ausgegangen werden.\n\n− Vorbringen der Parteien\n705. Bulgari beanstandet sinngemäss, das Sekretariat operiere mit falschen Marktanteilszahlen. Bulgari sei vor 2008 in der Schweiz nur auf dem Parfummarkt tätig gewesen. Der\nMarktanteil von Bulgari sei von […]% im Jahre 2003 auf […]% im Jahre 2008 angestiegen.\nBulgari stützt sich dabei auf Zahlen von European Forecast.\n706. Clarins weist darauf hin, die Marktanteile von Clarins hätten sich zwischen 2004 und\n2007 um […]% verändert. Clarins argumentiert sinngemäss, die Marktanteilsveränderungen\nseien aus Sicht der Unternehmen zu betrachten. Das könne dazu führen, dass die Umsatzänderungen von Jahr zu Jahr um bis zu 100% variierten. La Prairie/Juvena und Puig möchten ebenfalls die Marktanteilsverteilung aus Unternehmenssicht analysiert sehen. Daraus sei\nersichtlich, dass die Märkte kompetitiv seien. In einem atomisierten Markt seien Marktanteilsverschiebungen im Umfang von 1% sehr gross.\n\n"}