{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n620. Wie oben erklärt, konnte die Berechnung des Laspeyres-Index nur aufgrund der vorhandenen Daten berechnet werden. Die notwendigen Mengen lagen lediglich für die Jahre\n2009 bzw. 2010 vor. Beachtet man die LIK für die Periode 2004-2008 ändert sich nichts am\nGesamtbild: Die Wachstumsrate des LIK-Total betrug 1.35 statt 0.96, diejenige des LIK Pflege 0.56 statt 0.51 und der LIK Kosmetikartikel -0.05 statt -0.10.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 136\n− Andere\n621. Laut Clarins beachtet das Sekretariat nicht, dass ein zu tiefer Preis dazu führt, dass ein\nProdukt nicht mehr zum Luxussegment gehöre und Kosmetikprodukte inelastische Güter\nseien. Das Sekretariat ignoriere, dass die Bruttopreise autonom von den Mutterhäusern festgelegt worden seien. Das Mutterhaus habe sich auf Marktstudien gestützt. Man habe die\nSell-out-Preise der Konkurrenten verglichen. Dabei sei das Inflationsniveau in der Schweiz\nbeachtet worden.\n622. Dazu ist festzuhalten, dass das Sekretariat nicht die Preishöhe der Produkte betrachtet\nhat, sondern die prozentuale Preiserhöhung. Das Sekretariat schloss unter anderem auf Kollusion, weil die prozentuale Preiserhöhung sich während der beobachteten Periode massgeblich von den beobachteten LIK unterschied. Es folgerte also nicht aufgrund der Preishöhe\nauf Kollusion. Ferner schloss das Sekretariat aus dem Umstand, dass die Preise immer nur\nanstiegen und nie abnahmen auf Kollusion. Wie die Parteien selbst dargelegt haben, steigen\nauch die Preise für ausgesprochen teure Luxusgüter nicht ausnahmslos an (vgl. Rz 591).\nAus diesem Grund sind die Vorbringen von Clarins unangebracht.\n\n623. Darüber hinaus hat die Frage, ob die Preiserhöhungen zu hoch ausgefallen sind, nichts\nmit dem Umstand zu tun, dass die Nachfrage nach Kosmetikprodukten allenfalls unelastisch\nist. Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet eine unelastische Nachfrage lediglich, dass wenn der\nPreis eines Gutes um 1% steigt, die Nachfrage um weniger als 1% abnimmt und somit eine\nPreiserhöhung für ein Unternehmen profitabel sein kann.531 Bei einer „normalen“ Nachfrage,\nwie sie für Kosmetikprodukte vorliegen dürfte, verändert sich die Elastizität entlang der Nachfragekurve von vollkommen elastisch (bei einer Menge von 0) zu vollkommen unelastisch\n(bei einem Preis von 0). Mit anderen Worten, im oberen Preisbereich ist die Nachfrage elastisch, im unteren Preisbereich unelastisch. Eine andere Frage ist es jedoch, ob ein Unternehmen in der Lage ist, die Preise auf dem Markt zu erhöhen, auch wenn dies aufgrund der\nNachfrageelastizität profitabel wäre. Vorausgesetzt der Markt befindet sich (annähernd) in\neinem Gleichgewicht, würde dies nämlich eine Veränderung der Angebotsstruktur voraussetzen, welche zu einer Erhöhung der Marktmacht einzelner Parteien führt. Weder ein fundamentales Marktungleichgewicht noch ein marktmacht-induzierende Veränderung der Angebotsstruktur, ist vorliegend ersichtlich und wurde von den Parteien auch nicht geltend gemacht.\n624. Die Vorbringen bezüglich der Preisfestlegung durch das Mutterhaus sind widersprüchlich. Einerseits will das Mutterhaus anhand von Marktstudien und der Inflationsrate entscheiden, wie die Preise anzusetzen sind. Andererseits sollen die Informationen, die im Rahmen\nvon ASCOPA seit Jahren ausgetauscht wurden, nicht an die Mutter weitergleitet worden\nsein. Zudem geht daraus hervor, dass die Tochter in der Schweiz keinerlei Einfluss auf die\nPreissetzung im Schweizer Markt gehabt hat. Diese Vorbringen stehen im Gegensatz zum\nVerhalten von Clarins, das seit 1997 an jeder GV-Versammlung war (Rz 12), seit 2000\nnachweislich an beinahe allen Komiteesitzungen weilte (Rz 19), Preisvergleichsstatistiken\nerstellt hat (Rz 33), Bruttopreislisten mit Wiederverkaufsempfehlungen an die Konkurrenz lieferte (Rz 39 ff.) und lückenlos sämtliche seine Umsatzdaten (Rz 120) sowie Werbeausgaben\n(Rz 195) an seine Konkurrenten weitergab. Es ist nicht einsehbar, weshalb Clarins dies getan haben soll, wenn es nicht selbst Einfluss auf die Preissetzung hatte, oder die Informationen an das Mutterhaus weiterleitete. Andernfalls würde der Informationsaustausch lediglich\nAufwand bzw. Kosten verursachen, ohne jeglichen Nutzen zu haben. Vor dem Hintergrund\ndes langjährigen Verhaltens von Clarins kann dies ausgeschlossen werden.\n\n531\nVorliegend ist nicht davon auszugehen, dass die Nachfrage vollkommen unelastisch ist, was bedeuten würde,\ndass keine Reaktion der Nachfrage auf Preisveränderungen eintritt, wie dies allenfalls z.B. für lebenswichtige\nMedikamente der Fall sein könnte.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 137\nB.4.4.4 Rechtsvergleichende Betrachtung der Erheblichkeit\n\n"}