{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 133\n− Brutto-Nettopreise\n600. Estée Lauder argumentiert, das Sekretariat habe nicht gezeigt, dass die Bruttopreislisten, eine richtige und verlässliche Indikation für die effektiv ausgehandelten Preise darstellten. Gemäss ihrem Gutachten seien sie es nicht. Das Sekretariat hätte die Bruttopreislisten\nmit den effektiv mit den Retailern ausgehandelten Preisen vergleichen müssen anstelle von\nNettokonsumentenpreisen. Es müsse beweisen, dass höhere Bruttopreise zu höheren mit\nden Retailern ausgehandelten Preisen führe und dies wiederum zu höheren Nettopreisen.\n601. Coty rückt zusätzlich die Rabattgewährungen in den Vordergrund, welche für die Konkurrenten nicht einsehbar gewesen seien. Sie seien der zentrale Wettbewerbsparameter. Die\nBruttopreise seien massiv unterschritten worden und variierten je nach Handelspartner.\n602. Die Vorbringen von Estée Lauder geht in mehrfacher Hinsicht fehl. Das Sekretariat hat\nmit seiner Korrelationsanalyse die Auswirkungen der Bruttopreiserhöhungen auf die Nettopreise dargelegt. Mit anderen Worten hat das Sekretariat aufgezeigt, dass eine Bruttopreiserhöhung unabhängig von der Produktkategorie und dem Einzelprodukt jeweils zu einer Verteuerung der Nettopreise führte (vgl. Rz 522 f.). Welche genauen Rabatte der Hersteller/Distributor dem Retailer auf der Zwischenstufe gewährt, spielt dabei keine Rolle. Das Resultat bleibt unverändert. Die Analyse ist methodisch einwandfrei, beschlägt sämtliche Produkte und Produktkategorien von Douglas, Import, Manor und Marionnaud.\n\n603. Im Gegensatz dazu versucht das Gutachten von Estée Lauder diese Korrelation zu widerlegen, indem es einzelne Produkte auswählt. So zieht es für den Bereich der Parfums lediglich das Produkt „Pleasures 50ml EDT“ heran, im Bereich der Mascara „Magnascopic“\nund im Bereich der Pflege „Renutriv Lightweight Cream.“ Der Gegenbeweis misslingt alleine\naufgrund dieser Einschränkung. Ein weiterer fundamentaler Mangel der Vorgehensweise von\nEstée Lauder liegt darüber hinaus in der Auswahl der Retailer, auf dessen Daten sie sich\nstützt. Nebst […] und […] zieht das Gutachten […], die […] und die […] heran. Lediglich bei\n[…],[…] und […] treten auffällige Preisschwankungen auf. Letztere drei Marktteilnehmer vereinigen gemeinsam kaum 1% Marktanteile auf sich. Soweit bei ihnen also Preisschwankungen auftreten, vermag dies nicht darzutun, dass dies für den ganzen Markt zutrifft. Mangels\nRepräsentativität vermag somit auch mit dieser Analyse kein Gegenbeweis erbracht zu werden.\n\n604. Schliesslich zeigen die Sell-in-Preisentwicklungen der grossen Marktteilnehmer zwischen 2004 und 2008 keine bedeutenden Schwankungen. Es lassen sich drei Ausnahmen\nfeststellen. Die Preise von […] fielen für das Parfum „Pleasures 50ml EDT“ und das Pflegeprodukt „Renutriv Lightweight Cream“ von 100% auf ca. […]% zwischen den Jahren 2005\nund 2006. Danach verlief die Preisentwicklung stabil. Das Make-up-Produkt „Magnascopic“\nverminderte sich gegenüber […] von 100% im Jahr 2006 auf ca. […]% im Jahr 2007. Insgesamt zeigt Estée Lauder weder eine Preisabnahme auf dem ganzen Markt, noch für sämtliche Produkte und vermag auch aus dieser Perspektive den Gegenbeweis zu der festgestellten Korrelation nicht zu erbringen.\n\n605. Das von Coty eingereichte Gutachten, das die durchschnittliche Rabatthöhe zwischen\nJuli 2004 bis Juni 2010 pro Retailer aufzeigt, belegt, dass Coty je nach Retailer unterschiedliche Rabatte gewährt. Dies ändert nichts am Umstand, dass eine Bruttopreiserhöhung generell zu einer Erhöhung der Endverkaufspreise führte. Die Rabatte sind in dieser Erhöhung\nbeinhaltet. Dadurch wird das Vorbringen, die Rabatte seien der Wettbewerbsparameter\nschlechthin, bedeutungslos. Ferner widerspricht das Gutachten von Puig zum Parfümmarkt,\nauf dem Coty hauptsächlich tätig ist, Cotys Vorbringen. Im Gutachten heisst es wörtlich:\n\n„Conditions with retailers are negotiated annually and independent of the brands or products sold. They include cooperation terms between perfume manufacturers and retailers rather than rebates. The main negotiation criteria with retailers\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 134\nusually concerns commitments to certain marketing investments by the brand, which will ultimately also benefit the retail\n530\nsales. Rebates are not necessarily the main negotiation criteria.”\n\n606. Estée Lauder und auch Coty übergehen ferner die Tatsache, dass die Hersteller/Distributoren nicht nur den Bruttopreis und den Endverkaufspreis der Konkurrenzprodukte\nkannten. Basierend darauf konnten sie also den Multiplikator berechnen, mit denen die Produkte der Konkurrenten zu multiplizieren waren, um auf den Endverkaufspreis zu gelangen\n(vgl. dazu bereits oben Rz 107 ff.). Vielmehr kannten Estée Lauder und Coty auch die Marge\nder verschiedenen Retailer, die diese mit ihren Produkten erzielten. Da die Marge des Retailers unabhängig von den verschiedenen Handelspartnern in etwa die gleiche bleibt, konnten\ndie Parteien auch auf die ausgehandelten Rabatte der Konkurrenten schliessen. Die Berechnungen konnte selbstredend für jeden Retailer getrennt durchgeführt werden.\n607. Schliesslich lassen Estée Lauder und Coty ausser Acht, dass die Wettbewerbsbehörden die Auswirkung der Wettbewerbsbeschränkung nicht für alle Marktstufen gesondert aufzeigen müssen. Es genügt, wenn die Wettbewerbsversfälschung sich im dargelegten erheblichen Ausmass auf die Endverkaufspreise auswirkt.\n\n"}