{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n575. Gleichzeitig behaupten Deurocos und Estée Lauder, das Sekretariat habe nicht untersucht, ob der Preisanstieg auf eine steigende Nachfrage zurückzuführen sei. Auch das ist\nunzutreffend. Das Sekretariat hat ausgehend von Studien von European Forecast, Puig und\nSisley (vgl. Rz 694) darauf geschlossen, dass der Kosmetikmarkt insgesamt kaum oder nur\nschwach wächst. Es hat diese Einschätzungen durch die Betrachtung der Umsatzentwicklungen plausibilisiert (Rz 695). Um die beobachteten Preiserhöhungen auf eine steigende\nNachfrage zurückzuführen zu können, müsste in der untersuchten Periode aber ein starker\nNachfraganstieg bzw. eine starke Mengenausdehnung nachgewiesen werden können. Eine\nsolcher Anstieg bzw. eine solche Ausdehnung kann aufgrund der vorliegenden Daten ausgeschlossen werden.\n\n576. Auch die Betrachtung des Kausalzusammenhangs nach strafrechtlichen Standards,\nwie dies teilweise von den Parteien implizit gefordert wird, führt zum selben Ergebnis. Im\nStrafrecht wird der Kausalzusammenhang zwischen der Tathandlung und dem Erfolg anhand des sogenannt natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs geprüft.\n577. Ein (pflichtwidriges) Verhalten ist im natürlichen Sinne kausal, wenn es nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch der eingetretene Erfolg entfiele. Dieses Verhalten\nbraucht nicht alleinige oder unmittelbare Ursache des Erfolgs zu sein. Mit dieser Bedingungsformel (conditio sine qua non) wird ein hypothetischer Kausalzusammenhang untersucht und dabei geprüft, was beim Weglassen bestimmter Tatsachen geschehen wäre. Ein\nsolchermassen vermuteter natürlicher Kausalverlauf lässt sich nicht mit Gewissheit beweisen, weshalb es genügt, wenn das Verhalten des Täters mindestens mit einem hohen Grad\nder Wahrscheinlichkeit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ursache\ndes Erfolgs bildete.522\n\n578. Gemäss der Adäquanztheorie muss die natürliche Ursache geeignet sein, nach dem\ngewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens einen Erfolg wie den einge-\n\n521\nVgl. Botschaft vom 23.11.1994 zu einem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Botschaft 1994), BBl 1995 I 468 ff., 472, 485, 500, 507, 567.\n522\nBGE 125 IV 195, 197 E. 2.a; BGE 116 IV 306 E. 2a.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 129\ntretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen.523 Entgegengesetzt ausgedrückt\nfehlt es an einem adäquaten Kausalzusammenhang, wenn der Erfolg der Tat soweit ausserhalb der normalen Lebenserfahrung liegt, dass sie nicht zu erwarten war.524 Das heisst, es\nmüssen ganz aussergewöhnliche Umstände hinzutreten, mit denen schlechthin nicht gerechnet werden musste, und die derart schwer wiegen, dass sie als wahrscheinlichste und\nunmittelbarste Ursache, alle anderen mit verursachenden Faktoren – namentlich das Verhalten des Angeschuldigten – in den Hintergrund drängen.525\n\n579. Wie bereits dargelegt (Rz 564), kann der Informationsaustausch nicht weggedacht\nwerden, um die festgestellten Preisentwicklungen zu erklären. Dies wurde anhand des Vergleichs mit den verschiedenen LIKs gezeigt. Alternative Erklärungsmodelle (Steigen der\nRohstoffpreise oder der Nachfrage) überzeugen nicht. Der Informationsaustausch setzte also\nohne weiteres die conditio sine qua non des festgestellten Marktresultates im Sinne der\nBundesrechtsprechung. Die einschlägige ökonomische Literatur geht davon aus, dass der\nAustausch von individualisierten Preis- und Mengenangaben eine wettbewerbsschädigende\nAuswirkung hat. Je detaillierter und aktueller die Daten sind, desto grösser ist die vermutete\nSchädlichkeit.526 Es kann folglich auch davon ausgegangen werden, dass der Informationsaustausch nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung\nden Wettbewerb einschränkte.\n\n580. Deurocos verlangt schliesslich vom Sekretariat den Nachweis, dass es keine staatliche\nRegulierungen gibt, die einen Einfluss auf die Preisentwicklung gehabt hätte. Die Partei spezifiziert ihre Behauptung nicht. Aus der Sicht der WEKO ist keine solche staatliche Regelung\nersichtlich.\n\n− LIK\n581. Gemäss Chanel und Coty setzt sich der LIK aus einem Warenkorb zusammen, der Güter beinhalte, welcher ein durchschnittlicher Haushalt konsumiere. Entsprechend bilde er den\nLuxus nicht ab. Die Luxusgüterpreise seien in den letzten Jahren schneller angestiegen. In\nähnlicher Weise bringen L’Oréal/YSL vor, der LIK enthalte Massmarket-Produkte. Die Preise\nvon Massmarket-Produkten seien gesunken, was den Unterschied zwischen Luxus- und\nMassmarket erhöhe.\n\n582. Coty verweist auf Zeitschriftenausschnitte in der Bilanz, einen Artikel der Börse am\nSonntag und einem Artikel des Forbes Magazine, um zu beweisen, dass die Preise der Luxusgüter in den letzten Jahren stärker angestiegen sind, als diejenigen der Massengüter. Als\nVergleich legt Coty auch die Preisentwicklung von Wein dar. Das Sekretariat vergleiche „Äpfel mit Birnen“, indem es den LIK für Massenprodukte mit den Luxusprodukten vergleiche.\n583. Chanel versteht nicht, warum das Sekretariat drei Märkte unterscheide, aber immer\nden gleichen LIK zum Vergleich herbeiziehe. Der LIK sei ein Durchschnittswert, die Preisentwicklungen wichen per Definitionem von diesem Durchschnittswert ab. Auch L’Oréal/YSL\ngeben zu bedenken, der LIK sei ein Mittelwert, der sich aus dem Durchschnitt der Preise des\nWarenkorbes zusammensetze. Dass eine Gruppe von Produkten diesen Mittelwert überschreite, sei Folge der Definition des Durschnitts. Wenn ein Preis darüber liege, bedeute das\nnicht, dass er kollusiv sei.\n\n584. Gemäss L’Oréal/YSL ist es einer Marktwirtschaft inhärent, dass die Preise der meistnachgefragten Produkte am höchsten anstiegen. Die Auswertung von dreissig Produkten sei\n\n"}