{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n514. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass eine Abrede im juristischen Sinne teilweise als Kollusion bezeichnet wird. Diese Sichtweise ist nicht gleichbedeutend mit dem\nBegriffsverständnis der Kollusion im ökonomischen Sinne und wie sie hier von den Parteien\nvorgebracht wird. Der ökonomische Begriff der Kollusion bezieht sich auf ein Marktresultat.\nKollusion liegt demnach dann vor, wenn die Preise höher sind als dies bei funktionierendem\nWettbewerb der Fall wäre.498\n\nUntersuchungsresultate\n\n515. Aufgrund der Parteistellungnahmen forderte das Sekretariat die Umsätze und Preisangaben der grössten Detailhändler im Bereich der Luxuskosmetik ein. Zudem befragte es diese Unternehmen. Gemäss Aussagen der führenden Händler sind die Bruttopreislisten immer\nVerhandlungsausgangspunkt bei den jährlichen Treffen mit den Herstellern und Distributoren.499 Einzelne Produktverkaufspreise werden nicht verhandelt. Vielmehr werden ausge-\n\n495\nEuropean Forecasts publiziert Marktstudien über die Märkte in England, Frankreich, Deutschland, Italien,\nSpanien, Schweiz, Belgien/Luxembourg, Niederlanden und Österreich.\n496\nAct. 442, Beilage 8, 4.\n497\nAct. 562, Frage 10.\n498\nPAOLO BUCCIROSSI, in: Handbook of Antitrust Economics, Buccirossi (Hrsg.), 2008, 206; STEFAN BÜHLER/DANIEL\nHALBHEER, in: Basler Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Vor Art. 1, Rz 108, letztere\nhandeln unter dem Begriff der Kollusion die in der englischsprachigen Literatur als „tacit collusion“ bezeichnete Erscheinungsform der Kollusion ab (a.a.O. Rz 108).\n499\nAct. 569 Fragen 24; Act. 564 Frage 22; Act. 571 Frage 22; Act. 572 Frage 23 f.; Act. 562 Frage 22.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 113\nhend von den eingekauften Gesamtmengen Rabatte gewährt. Eine Erhöhung eines Bruttopreises führt gemäss Aussagen von Globus, Douglas, Sun Store unweigerlich zu einem höheren Nettopreis.500 Import zu Folge kann der Hersteller den Endverkaufspreis beeinflussen,\nindem er den Einstandspreis hoch ansetzt.501 Manor gibt zu bedenken, dass eine Bruttopreiserhöhung nicht unbedingt zu einer Nettopreiserhöhung führe. Manor entscheide letztlich\nzu welchem Preis, das Unternehmen verkaufe. Bei der Berechnung habe man Vorstellungen\nüber die Margenhöhe. Je nachdem werde auf- oder abgerundet.502 Marionnaud gibt an,\nPreiserhöhungen würden individuell angepasst.503\n\n516. Um den Einfluss der Bruttopreiserhöhungen auf die Endverkaufspreise zu berechnen,\nzog das Sekretariat die Marktdaten von Douglas, Import, Manor und Marionnaud heran. Diese Unternehmen vereinigen über 50% der Marktanteile auf sich und gehören gemäss Parteiangaben zu den wichtigsten Abnehmern.504 Die von Globus und Sunstore gelieferten Daten\nenthielten nicht sämtliche Angaben, um diese Berechnung vorzunehmen. Aufgrund dessen\nund aufgrund der starken Marktstellung von Douglas, Import, Manor und Marionnaud beschränkte das Sekretariat die Berechnung auf diese vier Unternehmen.\n\n517. Konkret stellte das Sekretariat die Bruttoeinkaufspreise den Endverkaufspreisen gegenüber (vgl. Graphiken Rz 521). Aus dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich mit welchem\nKoeffizient die einzelnen Unternehmen die (Brutto-)Einkaufspreise der Produkte multiplizierten, um ihre Verkaufspreise zu berechnen. Ferner zeigt diese Gegenüberstellung, ob sich eine Erhöhung der Bruttopreise in einer Erhöhung der Nettopreise niedergeschlagen hat. Das\nSekretariat untersuchte die relevanten Märkte getrennt. Es wurden dazu mit der Excel-\nFunktion lineare Trendlinien aufgezeichnet und das zugehörige Bestimmtheitsmass505 berechnet. Aus diesen Darstellungen folgt, dass ein positiver Zusammenhang zwischen den\nbeiden Grössen Endverkaufspreise (ohne MWSt) und Bruttoeinkaufspreisen (ohne MWSt)\nbesteht. Die Steigungen der Trendlinien zeigen an, wie stark sich die Endverkaufspreise\n(ohne MWSt) nach den Bruttopreisen (ohne MWSt) richten und damit auch nach allfälligen\nBruttopreiserhöhungen.\n\n518. Für den Bereich der Parfüms lässt sich ersehen, dass die Trendlinie bei Douglas 94%\nder Varianz erklärt. Die Trendlinie zeigt mit anderen Worten mit hoher Genauigkeit auf, wie\nstark sich die Endverkaufspreise nach den Bruttoeinkaufspreisen richten. Bei Import sind\ndies 80%, bei Manor 93% und bei Marionnaud 69%. Es kann daher gefolgert werden, dass\nsich die Bruttoeinkaufspreissetzung bei allen vier Retailern stark auf die Endverkaufspreise\nausgewirkt hat.\n\n519. Noch genauer stimmt die Trendlinie mit den Resultaten der Pflegeprodukte überein.\nDie Trendlinie zeigt mit folgender Genauigkeit auf, dass sich die Bruttoeinkaufspreisen auf\ndie Endverkaufspreise auswirken: Douglas 97%, Import 88%, Manor 99% und Marionnaud\n92%.\n\n520. Bei den Make-up-Produkten sind die Resultate ebenfalls eindeutig. Die Trendlinien\nzeigen bei Douglas mit 89% Genauigkeit auf, wie sich die Nettopreise an die Bruttopreise\n\n"}