{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\nKriterien\nPreis 1 12 12 0 1\nMarke 1 17 6 1 1\nQualität 0 15 9 1 1\nVerpackung 1 11 9 4 1\nWerbestrategie 0 8 10 7 1\nAusgestaltung der Verkaufspunkte 3 14 6 2 1\nQuelle: Ordner Fragebogen Hersteller, Importeure und Lieferanten I&II, Antworten zu Frage 14\n*Die Summe der Antworten zur Qualität und Werbestrategie ergibt 26. Das liegt daran, dass Richemont je zwei Antworten angekreuzt hat.\n\n478. Aufgrund der Befragungsresultate und der erwähnten Praxis rechtfertigt es sich, diese\nKriterien zur Abgrenzung des Massmarktes vom Prestige- bzw. Luxussegmentes herbeizuziehen. Allerdings gehen die Wettbewerbsbehörden bei der Abgrenzung von drei Ausgangspunkten aus (Distribution, Marke und Image, Preis) innerhalb derer diese Kriterien zur Sprache kommen. Vorab sei zudem klargestellt, dass die Einteilung der verschiedenen Produkte\nin ein Massmarket und Prestige- bzw. Luxussegment durch eine Gesamtbetrachtung der erwähnten Elemente zu erfolgen hat. Die Zuordnung zu einem Segment kann gestützt auf die\nErfüllung aller Kriterien zusammen oder lediglich einzelner davon erfolgen.\n\n− Distribution\n479. Die Parfüm- und Kosmetikartikel werden von exklusiv zugelassenen Importeuren, seien dies Tochtergesellschaften oder unabhängige Distributoren, vertrieben, welche wiederum\nnur an Detailhändler verkaufen, die ihrerseits die von der Markenherstellerin geforderten Kriterien erfüllen.464 Gemäss den Untersuchungen der Wettbewerbsbehörden unterscheidet\nsich die Distributionsweise der Kosmetikprodukte465 in der Schweiz nicht von der Distributionsweise derselben Unternehmen im Ausland.\n\n462\nKommE, COMP/M.5068 – L’Oréal/YSL Beauté, vom 17. Juni 2008, Rz 9; KommE, 92/33/EWG, Yves Saint\nLaurent Parfums, ABl. 1992 L 12/24 ff.\n463\nAct. 426, Beilage 2, 6.\n464\nOrdner I&II, Fragebogen für Hersteller, Importeure und Lieferanten von Parfümerie- und Kosmetikprodukten,\nAntworten der Untersuchungsadressaten auf Frage 27; Act. 2, Beilage B21, Allgemeine Verkaufsbedingungen.\n465\nOrdner I&II, Fragebogen für Hersteller, Importeure und Lieferanten von Parfümerie- und Kosmetikprodukten,\nAntworten der Untersuchungsadressaten auf Frage 28; lediglich ein Unternehmen gab an, dass sich seine\nDistribution in der Schweiz von seiner Distributionsweise im Ausland unterscheide: Act. 195, Antwort zu Frage\n28.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 106\n480. Den Luxus- bzw. Prestige-Produkten ist eigen, dass sie selektiv vertrieben werden.466\nDie selektive Vertriebsweise äussert sich in Übereinstimmung mit den Aussagen von Globus,\nDouglas, YSL und L’Oréal467 in der Anzahl Verkaufspunkte. Gemäss Globus und Puig sind\nProdukte, welche in bis zu 400 Verkaufspunkten vertrieben werden, laut YSL und L’Oréal,\nsolche die in bis ca. 500 Verkaufspunkten angeboten werden, dem Prestige- bzw. Luxussegement zuzuordnen. Import, Manor, Douglas, Marionnaud, Sunstore, Globus und Amavita\nverfügen gemäss Berechnungen des Sekretariats über rund 80% des Marktes. Diese Unternehmen vereinigen insgesamt etwas weniger als 400 Standorte auf sich468, so dass die obigen Einschätzungen von maximal 500 Standorten plausibel erscheint.\n\n481. Im Vergleich dazu boten die bekanntesten Detailhändler in der Schweiz ihre Waren im\nJahre 2007 in rund 3858 Verkaufspunkten an.469 Massmarket-Produkte werden dauerhaft\nüber diese regulären Detailhändler vertrieben, namentlich auch den Lebensmittelhandel.470\nDie Anzahl der Verkaufspunkte ist also nicht beschränkt.\n\n482. Die selektive Vertriebsweise wird in der Regel anhand von sogenannten Depotverträgen sichergestellt.471 Der Depositär oder autorisierte Verkäufer einer bestimmten Marke darf\ndie vom Hersteller/Distributor angebotenen Ware nur unter bestimmten Bedingungen anbieten. Der folgende beispielhafte Katalog gibt einen Überblick über die Verkaufsbedingungen:\na) Der Depositär ist lediglich ermächtigt, die Waren in den autorisierten Verkaufsstellen\nanzubieten.\n\nb) Der Depositär hat gewisse Qualitätsmerkmale zu erfüllen, solche Qualitätsmerkmale\nsind etwa:\n\n"}