{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n459. Vor dem Hintergrund der Einteilung der einschlägigen Branche und von Art. 11\nAbs. 3 VKU würde sich die folgende Unterteilung der drei Märkte Parfüm, Pflege und Makeup in weitere Segmente aufdrängen:\n\na. Parfüms: Damen- und Herrenparfüms.\n\nb. Make-up: Gesicht, Augen, Nägel und Lippen.\nc. Pflege: Gesicht, Hände, Körper, Sonnenschutzprodukte, Zähne, Haare und Babypflege.\n\n460. Bei den Damen- und Herrenparfüms gibt es sogenannte Verdünnungsklassen. Je nach\nKonzentrationsgrad an Duftstoffen wird zwischen Eau de Solide (EdS, 1-3%), Eau de Cologne (EdC, 3-5%), Eau de Toilette (EdT, 6-9%), Eau de Parfum (EdP 10-14%) und Extrait\nde Parfums (15-30%) unterschieden.\n461. Make-up-Produkte werden zu der sogenannten dekorativen Kosmetik gezählt, da sie\ndas Aussehen verändern. Konkret sind darunter u.a. Kompaktpuder, Lidschatten, Kajal Stifte\n(Augenränder), Eye-Liner (Augenränder), Mascara (für Wimpern, Augenbrauen), Lippenstifte, Lip-Gloss, Lippen-Konturen und Nagellack.\n\n462. Im Gegensatz zur dekorativen Kosmetik soll die sogenannt pflegende Kosmetik die\nSchönheit von Haut (Gesicht, Körper, Hände), Zähnen und Haaren unterstützen und erhalten. Unter den Hautprodukten sind etwa Tages-, Nacht- und Sonnen-Cremes für verschiedene Hauttypen zu verstehen, aber auch Dusch- und Badegels sowie Haut-Öle. Unter Zahnprodukten sind vor allem Mundwasser und Zahnpasta zu subsumieren. Haarpflegeprodukte\numfassen etwa Shampoos, Conditioner, Haarspray, Gel, Haarwachs und Haartönungen oder\n-farbe.\n\n463. Aus diesen präzisierenden Angaben zu den Marktsegmenten folgt, dass eine weitere\nSubsegmentierung möglich wäre. So könnte etwa zwischen Mascara und Kayalstiften oder\neiner Faltencrème und einem Gesichtspeeling unterschieden werden.\n\n464. Obwohl sich eine Aufteilung der drei Märkte Parfüm, Make-up und Pflege in Segmente\nanbietet und diese Segmente in weitere Subsegmente unterteilt werden könnten, betrachtet\ndie WEKO vorliegend nur die drei Märkte Parfüm, Make-up und Pflege. Eine genauere\nMarktabgrenzung in engere Produktkategorien hätte nämlich keinen Einfluss auf das Untersuchungsergebnis. Allerdings wird anschliessend aufgezeigt, dass die drei Märkte in ein Lu-\nxus- und ein Massmarket-Segment unterteilt werden müssen.\n\n465. Es steht fest, dass im Bereich der Zahn-, Haar- und Babypflege nur sehr beschränkt\noder keine Informationen ausgetauscht wurden. Die nachfolgenden Ausführungen schliessen\ndiese Produktbereiche daher nicht ein.\n\n445\nVgl. Act. 486.001-486.175.\n446\nAbrufbar unter: http://www.skw-cds.ch/Zahlen-Fakten.183.0.html.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 103\nUnterteilung in ein Prestige- bzw. Luxussegment und ein Massmarketsegment\n466. Der Umstand, dass Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU nur das Bedarfsmarktkonzept erwähnt,\nbedeutet nicht, dass ausser dem Bedarfsmarktkonzept keine anderen Marktabgrenzungsmethoden zulässig sind.447 Vorliegend drängt sich aus den folgenden Gründen aber auch gemäss Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU eine weitere Unterteilung der vom Informationsaustausch betroffenen Marktsegmente in ein Prestige- bzw. Luxussegment und ein Massmarketsegment\n(von den Parteien auch als Konsumkosmetik bezeichnet) auf:\n\n467. Die Mehrheit der befragten Untersuchungsadressaten448 (21 von 24, vier enthielten\nsich einer Antwort) setzen die Preise ihrer Produkte losgelöst von den Preisen der Produkte\nim Massmarket-Bereich fest. Ein befragtes Unternehmen erklärte diesen Umstand so, dass\n„die Preisbildung im Luxus-Sektor […] grundsätzlich eigenen Regeln [folgt]“.449 Diese Faktenlage ist ein deutliches Indiz für die Existenz eines Prestige- und Massmarket-Segmentes.\n\n468. Gemäss Angaben eines führenden Retailers im Bereich der Kosmetik werden Luxusbzw. Prestige-Produkte innerhalb eines Ladens nicht in den gleichen Sektoren und Regalen\nangeboten. Ein interner Test des Unternehmens, bei dem Luxus- bzw. Prestige-Produkte in\nder Auslage vermischt wurden, führte zu empfindlichen Umsatzeinbrüchen bei den Mass-\nmarket-Produkten.450 Globus gibt an, überhaupt keine Massmarket-Strategie zu verfolgen\nund lediglich Luxusmarken zu führen.451 Auch diese Aussagen weisen deutlich auf eine entsprechende Segmentierung des Marktes hin.\n\n469. Des Weiteren deuten die Organisationsstrukturen und Namen verschiedener Parteien\ndarauf hin, dass es ein Massmarket- und ein Luxus-Segment gibt. Das Unternehmen L’Oréal\nhat eigens Unternehmensteile, die für die Luxusprodukte zuständig ist. Die in der Schweiz\ntätige zuständige Tochter nennt sich L’Oréal Produits de Luxe Suisse SA. Auch Procter &\nGamble nennt die in der Schweiz im Luxussegment tätige Tochter P&G Prestige Products\nAG. Auch Coty unterteilt ihre Marken in zwei „Divisions“: Prestige und Beauty.452 Auf Anfra-\nge453 nach welchen Kriterien diese Einteilung von Marken basierten, lieferte Coty keine Antwort. Allerding steht fest, dass Coty weltweit die Division „Prestige“ in der Regel selektiv, die\nMarken der Division „Beauty“ breit vertreibt. Der Vertrieb erfolgt entsprechend über zwei Gesellschaften. In der Schweiz werden beide Divisionen von einem Unternehmen vertrieben.454\n470. Ferner teilen die Unternehmen ihre Produkte explizit in Segmente ein. L’Oréal unterteilt\nseine Produkte in „Professional Products,“ „Consumer Products“ und „Luxury Products.“455\nBeiersdorf teilt seine drei Marken Nivea, Eucerin und La Prairie den Marktsegmenten Massmarket, Dermo-Kosmetik und Premium ein.456\n\n"}