{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 64\nVerbot der beschriebenen Verhaltensweise erfolgt, weil der vorliegende Informationsaustausch als in erheblichem Masse wettbewerbsschädlich qualifiziert wird. Ein Verbot eines\nwettbewerbsschädigenden Verhaltens macht jedoch nur Sinn, wenn es allen Teilnehmern\nverboten wird. Würde das Verhalten nur gewissen Marktteilnehmern verboten und von den\nandern weitergeführt, würde der Wettbewerb weiterhin beschränkt. Der Sinn des Verbotes\nliegt aber gerade darin, jegliche damit zusammenhängende Beschränkungen zu beseitigen.\nFolglich muss die „Strafe“ für alle Parteien gleich ausfallen, weil sonst das gesetzlich vorgesehene Verbot sinnlos wäre.\n\n257. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sisleys, Richemonts und PC Parfums Vorbringen ins Leere gehen. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Aussagen zutreffen, Sisley\nhabe keine Preisabwertung befürchtet und ihre Preise unabhängig festgelegt. Auch Richemonts Einwand, sie sei ein unbedeutender Marktteilnehmer, ist irrelevant. Schliesslich ändert\nder Umfang des Informationsbeitrages von PC Parfums nichts an deren rechtlicher Situation.\nDie Rechtsfolge ist für sie alle dieselbe und liegt im Verbot ihrer Verhaltensweise.\n258. Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Wettbewerbsverhaltens ist entgegen den impliziten Vorbringen der Parteien die individuelle Auswirkung des Tatbeitrages nicht entscheidend. Die Parteien übersehen den Umstand, dass Kartelle immer ein Zusammenwirken\nmehrerer Parteien bedingen und alleine schon daher die individuelle Auswirkung nicht festgestellt werden können. Der einzelne Tatbeitrag wäre gegebenenfalls im Rahmen der Sanktionszumessung zu beachten. Da vorliegend keine Sanktionierung in Frage steht, kann auf\neine nähere Analyse dieses Punktes verzichtet werden.\n\n259. Gemäss Art. 1 KG ist ferner für die Beurteilung der Auswirkung von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen die volkswirtschaftliche Perspektive einzunehmen. Bei\neinem Informationsaustauschsystem liegt es auf der Hand, dass die Auswirkung des Zusammenwirkens des Gesamtsystems auf die Volkswirtschaft betrachtet werden muss. Erst\ndadurch wird deutlich, ob die Wettbewerbsbeschränkung unzulässig und gegebenenfalls\nsanktionierbar ist.\n\nA.4 Verfahren\n\nA.4.1 Ablauf\n260. Nach übereinstimmender Äusserung des Präsidenten der ASCOPA und Estée Lauder\nhat am 9. September 2008 ein Gespräch zwischen einem ehemaligen Vizedirektoren des\nSekretariates der Wettbewerbskommission (Sekretariat), dem Präsidenten der ASCOPA, der\nASCOPA-Verbandssekretärin und dem Geschäftsführer von Estée Lauder stattgefunden.\n\n261. Gegenstand des Gesprächs sei der Informationsaustausch zwischen den ASCOPA-\nMitgliedern gewesen, genauer gesagt der Austausch von Umsatzzahlen, Werbeausgaben\nund Preislisten. Gemäss Parteiangaben habe der Vizedirektor angegeben, dass nur Umsätze, die älter als drei Monate seien, ausgetauscht werden dürften. Den Austausch von Werbeausgaben habe der Vizedirektor als nicht sehr problematisch angeschaut. Schliesslich\nsollten keinerlei Preislisten mehr ausgetauscht werden, dies sei im Zeitpunkt des Treffens\naber ohnehin nicht mehr der Fall gewesen.292\n\n262. Diese Aussagen erscheinen glaubhaft und stimmen auch überein mit dem Inhalt zweier\nE-Mails vom 6. Oktober 2008 und einer E-Mail unbekannten Datums, welche von L’Oréal mit\nden Antworten zum Fragebogen am 9. Juni 2009 eingereicht wurden.293 Ferner wurden sie\nauf Anfrage vom damaligen Vizedirektor bestätigt, welcher sich nicht mehr an Einzelheiten\n\n292\nAct. 434, 12; Act. 439 Rz 215 f.\n293\nAct. 171, Beilage 6.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 65\ndes Gesprächs entsinnen konnte.294 Präzisierend ist lediglich hinzuzufügen, dass der Präsident in seiner E-Mail angab, ASCOPA würde den Mitgliedern weiterhin monatlich allgemeine\nInformationen über die Entwicklungen der auf dem Schweizer Markt erzielten Umsätze\nkommunizieren.295\n\n"}