{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n190\nGemäss Angaben von European Forecast selbst trifft dieses Vorbringen nicht zu, vgl. Act. 223, Einvernahme\nvom 2. Juli 2009, 2 f.\n191\nAct. 170, Beilage 2.\n192\nAct. 195, Rz 19.6 ff.\n193\nAct. 218, 11, Antwort 18.\n194\nVgl. Act. 453-585; Act. 546; Act. 552.2; Act. 568; Act. 477-477.02; Act. 478; Act. 577.\n195\nAct. 131, Antwort 6.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 46\nMasse. Einerseits dürfte nicht jeder Händler bereit sein, solche Angaben preiszugeben, und\nandererseits vermag ein einzelner Händler nur eine Übersicht über diejenigen Produkte zu\nliefern, die er selbst vertreibt. Ein solcher Teilausschnitt aus dem Markt vermag die Gesamtübersicht über den ganzen Markt nicht zu ersetzen.196 Die blosse Möglichkeit, die Umsätze\naller ASCOPA-Mitglieder von der Vielzahl von Händlern in der Schweiz einzeln zu erfahren,\nbietet folglich keine valable Alternative zum monatlichen Informationsaustausch im Rahmen\nder ASCOPA.\n\n(iv) Fazit\n179. Abschliessend kann festgehalten werden, dass die Umsatzinformationen, welche über\nASCOPA ausgetauscht wurden, die genauste und aktuellste Informationsquelle in Bezug auf\nden in Frage stehenden Markt waren und durchaus einem vitalen Interesse der Unternehmen entsprachen. Die jährlichen Umsatzdaten versetzten die einzelnen Unternehmen in die\nLage, die abgesetzten Mengen teilweise bis hinunter auf Ebene einer Stock Keeping Unit\n(SKU) zu eruieren. In jedem Fall konnten die Parteien gestützt auf diese Angaben die abgesetzten Mengen pro aufgeführte Produktgruppe berechnen. Die vierteljährlichen und monatlichen Umsatzangaben ermöglichten eine solche Berechnung in eingeschränktem Masse.\nNichtsdestotrotz waren die Marktanteile pro aufgeführte Produktkategorie monatlich bekannt.\nDadurch wurde es möglich die eigenen Marktanteile und diejenigen der Konkurrenten regelmässig zu überprüfen. In Kombination mit dem Austausch der Bruttopreislisten und den eingesetzten Werbemitteln konnte nicht nur ersehen werden, welches Marketingbudget zum Erfolg führte, sondern auch mit welchen Input-Preisen die Konkurrenz ihre Umsätze erzielte\n(vgl.103 ff.). Soweit der Preiszerfall auf der Endverkaufspreisebene eingedämmt werden sollte, standen die relevanten Daten, um diesen Preiszerfall einzudämmen, den Parteien zur\nVerfügung. Mit anderen Worten konnten die Parteien den Wettbewerb auf dem relevanten\nMarkt einschränken.\n\nA.3.4 Austausch von Informationen über Werbeinvestitionen\n\nA.3.4.1 Gegenstand des Austausches\n180. Gemäss ASCOPA informierten sich die Parteien seit mindestens 1978 über ihre Bruttowerbeinvestitionen.197 Die eingereichten Dokumente reichen bis ins Jahr 1998 zurück.198\nDer Austausch erstreckte sich gemäss Selbstanzeige bis mindestens Ende 2006.199 Den\nWettbewerbsbehörden liegen E-Mails vor, welche bestätigen, dass der Austausch der Werbeausgaben bis mindestens Ende 2007 stattgefunden hat.200\n\n181. ASCOPA forderte ihre Mitglieder zwei Mal jährlich (i.d.R. im Januar und Juni/Juli) unter\nFristansetzung auf, Angaben zu ihren Bruttowerbeinvestitionen zu liefern.201 Die Mitglieder\nfüllten zu diesem Zweck ein von ASCOPA versandtes Formular aus (vgl. u. Tabelle 3).202 Im\nAnschluss erhielten sie eine Aufstellung von ASCOPA, aus welcher die Investitionen der einzelnen Mitglieder hervorgingen.203\n\n196\nVgl. etwa Act. 131, Antwort auf Frage 5.\n197\nAct. 173, Antwort 10.\n198\nAct. 2, Beilagen F1-F12.\n199\nAct. 1, 9.\n200\nAct. 63, E-Mail 20. März 2008 13:59 im Zusammenhang mit Act. 79, Beilage B 10, 7; E-Mail 5. März 2008\n09:03 und 7. März 2008 17:41; Act. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 21. Februar 2008, 3.\n201\nAct. 43 Dokument 8; Act. 2, Beilagen F1-F12.\n202\nAct. 2, 5; Beilagen F1-F16.\n203\nAct. 43 Dokument 8; Act. 1, 8.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 47\n182. Auf dem von ASCOPA versandten Formular war nebst dem Unternehmensnamen die\nbetreffende Produktmarke anzugeben. Die Parteien hatten in zehn verschiedenen Kolonnen\ndie Beiträge einzutragen, die sie je nach vorgegebener Produktkategorie und Werbekanal\nausgegeben hatten.204 Laut Anweisung war der gleiche Betrag in der Tabelle auf der linken\nSeite zwischen den verschiedenen Produkttypen und auf der rechten Seite auf den verschiedenen Werbekanälen zu verteilen.205\n\n183. Die Tabelle von ASCOPA (vgl. Abbildung 10) gab folgende Produktkategorien und\nWerbekanäle vor:\n\n1. Produktkategorien: Pflege, Make-up, Männer- und Frauen-Parfüm\n\n2. Werbekanal: Magazine und Zeitschriften, Kooperationen, Mailing, Kataloge\nvon Detailhändlern, Plakatwerbung, Fernsehen/Kino/Radio.\n\nAbbildung 10:\n\nQuelle: Act. 2, Beilagen F1-F12\n\n184. Das ASCOPA-Sekretariat legte den Formularen jeweils ein Schreiben bei, wonach die\nParteien alle Marken im Formular eintragen mussten („nécessité de participer aux deux en-\n\n204\nAct. 2, Beilagen F1-F12.\n205\nAct. 2 Beilagen F3, F5, F7, F8.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 48\nquêtes semestrielles“), für welche sie pro Jahr ein Minimum von CHF 50 000.– an Werbekosten aufgewendet hatten. Die Kosten waren in tausend Franken anzugeben und zwar brutto, d.h. vor Abzug allfälliger Rabatte und der MWST. Zur Kolonne „Treatment“ präzisierte das\nSchreiben, diese umfasse die Produkte Gesichts- und Körperpflege. Ausserdem enthielt es\nErklärungen zu den einzelnen Werbekanälen, damit die Parteien wussten, welche Kosten in\ndie Tabelle einzufügen waren:\n\n"}