{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n140. Die Parteien brachten in diesem Zusammenhang vor, dass CHF 200.– pro Marke ein\nzu geringer Betrag sei, um das Abweichen von einer allfälligen Kollusion zu sanktionieren.\nEs dürfte im vorliegenden Zusammenhang zutreffen, dass der relativ geringe Betrag von\nCHF 200.– keine Sanktionierung im genannten Sinne darstellt. Hingegen ist zu bedenken,\ndass Unternehmen wie Beauté Prestige, Bergerat, Clarins, Coty, Deurocos, L’Oréal, P&G,\nPuig und Tanner mit mindestens sechs verschiedenen Marken am Informationsaustausch\nteilnahmen (vgl. Tabelle Rz 126). Lieferten solche Unternehmen zu spät, entstünden diesen\nUnternehmen immerhin Unkosten von mindestens CHF 1200.– pro Monat bzw. CHF\n14 400.– pro Jahr. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Eingabe der Daten in die zur\nVerfügung gestellte elektronische Maske einen Arbeitsaufwand verursacht hätte, der höher\nals diese sogenannten „administrativen Kosten“ ausgefallen wäre. Es ist also auch daher\nwahrscheinlich, dass die Auferlegung der Kosten die Parteien disziplinierte.\n\n154\nAct. 2, Beilage E1.\n155\nAct. 2, Beilage D1.\n156\nAct. 2: Beilagen A4, 6; Beilage A5, 6.\n157\nAct. 2, Beilage D 58.\n158\nAct. 2, Beilage D 58.\n159\nAct. 2, Beilage A4, 6.\n160\nAct. 74, Registerblatt 3: Protokoll vom 22. März 2006, 2; Protokoll vom 14. Dezember 2006, 2; Protokoll vom\n31. August 2005, 1.\n161\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 22. März 2006, 2.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 39\nA.3.3.5 Nutzen des Austausches von Bruttoumsatzzahlen\n141. Der Austausch der Bruttoumsatzzahlen und dessen Nutzen kann nicht losgelöst vom\nübrigen Informationsaustausch betrachtet werden. So fand der Austausch nicht nur simultan\nzum Austausch der Bruttopreislisten und Werbeausgaben statt, sondern hatte auch dieselben Austauschpartner. In der Folge wird daher zur Erklärung des Nutzens der Bruttoumsatzzahlen soweit notwendig Bezug auf den Preislisten- und Werbeausgabenaustausch genommen.\n\n(i) Berechnung der Marktanteile und des Produkt-Erfolgs\n\nVorbringen der Parteien\n142. Im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens vom 4. April 2009 machten die Parteien unterschiedliche Angaben zum Nutzen des Austausches der Umsätze. Von Arval, HJD,\nStar Cos und Dicopar liegen keine Antworten vor. Parlux gab an, keine diesbezüglichen Daten erhalten zu haben, was zumindest für die Jahre 2004-2008 nachweislich (vgl. oben\nA.3.3.1, A.3.3.2, A.3.3.3) zutrifft.162\n\n143. Doyat Diffusion und Richemont sehen keinen Nutzen im Austausch der Informationen.\nBergerat, Bulgari, Deurocos, Kanebo, P&G und Parfums de Luxe heben die Möglichkeit die\nMarktanteile zu berechnen hervor.163 In ähnlicher Weise geben Tschanz und Wodma an,\ndass dadurch die Marktposition der Marken erkannt werden könnten.164 Puig und Sisley heben die Möglichkeit hervor, das „Gewicht der eigenen Marken“ mit Bezug auf die Konkurrenz\nzu erkennen bzw. deren Wachstum. Sisley weist zudem auf die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren hin.165\n\n144. Chanel, Clarins, Dior, Elizabeth Arden, Estée Lauder, PC Parfums, Tanner und YSL\ngaben im Wesentlichen an, Marktentwicklungen und Tendenzen aus den ausgetauschten\nUmsatzzahlen erkennen zu können.166 Coty hebt erneut die Möglichkeit des Benchmarking\nhervor, ohne jedoch zu erklären, wie dieses ausgestaltet war.167\n\n145. L’Oréal sieht den Nutzen darin, die Marktentwicklung zu beobachten und die Segmente\nbestimmen zu können, wo es sich lohne sich zu „schlagen (se battre).“168 La Prairie meint,\ndie Umsatzstatistiken dienten dazu abzuschätzen, wie sich das Unternehmen „performancemässig im Verhältnis zum Markt und gegenüber den Konkurrenten“ entwickelte, und dienten dazu, eigene Beobachtungen zu bestätigen. Sie seien jedoch nicht Mittel zur „primären\nsystematischen Marktanalyse.“169\n\n162\nVgl. Antwort auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Arval Act. 226, HJD Act. 182/211, Star Cos\nAct. 165/215 und Dicopar Act. 177 liegen keine Antworten vor; Parlux Act. 120.\n163\nVgl. die Antworten auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Bergerat Act. 153, Bulgari Act. 175,\nDeurocos Act. 132, Kanebo Act. 190, P&G Act. 218 und Parfums de Luxe Act. 187.\n164\nVgl. Antwort auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Tschanz Act. 128, Wodma Act. 183.\n165\nVgl. Antwort auf Frage 19 und 6 des Fragebogens vom 6. April 2009: Puig Act. 131, Sisley Act. 196.\n166\nVgl. die Antworten auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Chanel Act. 136, Clarins Act. 168, Dior\nAct. 137, Elizabeth Arden Act. 188, Estée Lauder Act. 160, PC Parfums Act. 147, Tanner Act. 189, YSL Act.\n172.\n167\nVgl. Antwort auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009, Coty Act. 195.\n168\nVgl. Antwort auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009, L’Oréal Act. 171.\n169\nVgl. Antwort auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009, La Prairie Act. 194.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 40\nZur Berechnung der Marktanteile\n146. Die Vorbringen von Doyat Diffusion und Richemont, wonach dem Austausch der Umsatzinformationen kein Nutzen zukamen, stehen im Widerspruch zum Umstand, dass beide\nUnternehmen mindestens in der Periode zwischen 2004 und 2008 ihre Umsatzinformationen\nfür jeden Monat geliefert haben und zu den Parteivorgaben, wonach die Umsatzinformationen zur Marktanteilsberechnung herangezogen wurden. In der Folge wird vorerst geprüft, ob\ndie Berechnung der Marktanteile möglich und von Nutzen war.\n\n147. Bei der Beurteilung der Möglichkeit die Marktanteile zu berechnen, ist zwischen den\ndrei aufgestellten Umsatzstatistiken zu unterscheiden: a) die jährliche, b) die vierteljährliche\nund c) die monatliche.\n\n"}