{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 37\nA.3.3.3 Jährlich ausgetauschte Umsatzzahlen\n130. Eine der Selbstanzeigerinnen gibt an, dass im Rahmen von ASCOPA ein Austausch\nvon jährlichen Umsatzangaben stattfand.144 Wie die verschiedenen Aufstellungen der Jahre\n1994 und 1997-2001, den sog. „note d’activité de l’ASCOPA,“ zeigen, erfolgte dieser Austausch seit spätestens 1994145 (laut ASCOPA seit 1978146). Der jährliche Umsatzaustausch\nfiguriert zudem in Protokollen der Generalversammlung aus den Jahren 1997-1998 sowie\n2001-2003.147 Ferner liegen Schreiben der einen Selbstanzeigerin vom 7. Januar 1999,148\nvom 17. Februar 2000,149 vom 19. Januar 2003150 und dem 12. Januar 2004151 vor, mit der\nsie auf die Aufforderung von ASCOPA reagiert, die „chiffre d’affaires detaillé annuel“ zu liefern. Aus diesen Beweismitteln folgt, dass ASCOPA seit 1994 den Austausch von Umsatzdaten organisiert hat und der Austausch zwischen 1997 bis 2004 lückenlos erfolgt ist.\n131. Die Formulierung eines Schreibens der ASCOPA vom 30. Januar 2006 deutet darauf\nhin, dass die Parteien nicht nur die Umsatzdaten für das Jahr 2006 lieferten, sondern auch\nim Jahre 2005 die Umsatzzahlen für das Jahre 2004 ausgetauscht haben. Im Schreiben wird\nwörtlich darauf hingewiesen, dass „wie üblich“ („comme de coutume“) eine Tabelle für die\njährliche detaillierte Zusammenstellung der Umsatzdaten („l’enquête annuelle sur les chiffres\nd’affaires détaillé“) beigelegt werde. Hätte 2005 kein Austausch stattgefunden, bestünde kein\nGrund im Jahr 2006 zu schreiben, es würden „wie üblich“ Umsätze ausgetauscht. Vielmehr\nhätte das ASCOPA-Sekretariat wohl eine andere Formulierung gewählt, wie z.B. „nach einer\nPause werden die Umsätze wieder ausgetauscht.“ Zudem steht fest, dass die Parteien die\nUmsatzdaten mindestens zwischen 1997 bis 2004 ununterbrochen ausgetauscht haben.\nDieser Umstand spricht dafür, dass der Austausch auch zwischen 2004 und 2006 nicht unterbrochen wurde.\n132. Insoweit kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die Parteien die jährlichen\nUmsatzzahlen mindestens von 1994 bis 2006 ausgetauscht haben. Die Parteien übermittelten sich selbstverständlich jeweils die Umsätze des Vorjahres. Das heisst, im Jahre 2006\nwurden die Umsatzzahlen für das Jahr 2005 ausgetauscht.\n\n133. Wie die Schreiben der ASCOPA vom Dezember 1999 und dem 30. Januar 2006 aufzeigen, wurden sämtliche ASCOPA-Mitglieder (Adresskopf: à tous les membres) aufgefordert, ihre Jahresumsatzangaben zu liefern. Die Unternehmen hatten sämtliche von ihnen geführten Marken anzugeben.152\n\n134. Die Aufstellung war in die acht Überkategorien Gesichtspflege, Körperpflege, Haarpflege, Zahnpflege, Make-up, Sonnenschutz, alkoholhaltige Parfümerie für Damen und Herrenprodukte unterteilt. Diese Kategorien wurden weiter in 71 Produktkategorien eingeteilt (vgl.\ndie Darstellung in Anhang I).153\n\n135. Was den Teilnehmerkreis des jährlichen Umsatzaustausches betrifft, liegen interne\nAufstellungen der Selbstanzeigerin vor, in der Sie die Jahresumsätze pro Marke zwischen\n\n144\nAct. 1, 4.\n145\nAct. 2 Beilage A2, 1; ferner Act. 2: Beilage A3, 1; Beilage A6, 1; Beilage A8, 1; Beilage A15, 1 „note sur\nl’activité de l’ASCOPA au cours de l’année 1994/1995, 1997/1998, 1998/1999, 1999/2000, 2000/2001“ sowie\nAct. 2, Beilage A30 Schreiben an alle Teilnehmer der jährlichen Umsatzumfragen.\n146\nAct. 173, Antwort auf Frage 10.\n147\nAct. 2: Beilage A4, 6; Beilage A5, 6; Beilage A18, 6; Beilage A20, 7; Act. 85 PV 1/2003, 8.\n148\nAct. 2, Beilage D 38.1.\n149\nAct. 2, Beilage D 38.2.\n150\nAct. 2, Beilage D 19.\n151\nAct. 2, Beilage D 2.\n152\nAct. 2, Beilagen D1, D38.1.\n153\nAct. 2, Beilage D1, D38.1.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 38\nden Jahren 2002-2006 auflistet.154 Diese Aufstellung deutet darauf hin, dass zumindest die\nfolgenden Unternehmen am jährlichen Umsatzaustausch teilgenommen haben: Beauté Prestige, Bergerat, Bulgari, Chanel, Clarins, Deurocos, Diffusion, Dior, Elisabeth Arden, Estée\nLauder, Juvena/La Prairie, Lancaster (Coty), L‘Oréal, P&G, PC Parfums, Puig, Richemont,\nSisley, Star Cos, Tanner SA, Tschanz, Wodma, YSL.\n136. ASCOPA versandte nach der Datensammlung eine Zusammenstellung der Resultate\nan die Teilnehmer des Austausches.155\n\n137. Schliesslich organisierte ASCOPA mindestens zwischen 1997156 bis 2002157 auch einen Austausch der Umsatzzahlen pro Sprachregion in der Schweiz. In der von ASCOPA\nverschickten Tabelle waren die Marke, die Umsatzzahlen des Vorjahres und des gegenwärtigen Jahres sowie die prozentuale Umsatzentwicklung in Bezug auf diese beiden Jahre einzutragen.158\n\n138. Aus dem Protokoll der Generalversammlung für das Jahr 1997 folgt, dass 154 Marken\nan diesem Informationsaustausch teilnahmen.159 Diese Anzahl entspricht etwa den 148 Marken, die bis 2008 am Umsatzaustausch teilgenommen haben (vgl. Rz 126).\n\nA.3.3.4 Disziplinierungsmassnahmen zur Einhaltung des Umsatzaustausches\n139. Um die Unternehmungen zum Austausch der monatlichen Umsatzangaben anzuhalten, beschloss das Komitee Disziplinierungsmassnahmen einzuführen. Einerseits wurden\nUnternehmen, welche ihre Daten nicht oder nicht rechtzeitig lieferten, mit dem Ausschluss\nvom Informationsaustausch bedroht.160 Andererseits sollten säumige Unternehmen mit einer\n„Busse“ von CHF 200.– pro Marke belegt werden.161 Wie aufgezeigt (vgl. Tabelle Rz 120),\nlieferten die Parteien, soweit sie auf dem relevanten Markt tätig waren, die Umsatzinformationen lückenlos. Daraus kann geschlossen werden, dass diese Massnahmen zur gewünschten Disziplin führten.\n\n"}