{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n111\nAct. […].\n112\nAct. 579, Frage 16; Act. 569, Frage 15; Act. 564, Frage 15.\n113\nAct. 79, Dokument B1.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 29\n101. Auch der Hinweis, die Preise seien von den Mutterhäusern festgesetzt worden, vermag\ndie Nützlichkeit eines Bruttopreislistenaustausches nicht zu schmälern. Auch wenn ein Mutterhaus seine Preise europaweit festsetzt, sind die Bruttopreise nicht in jedem Land die gleichen. Die Mutterhäuser mögen zwar zentral einen Grundpreis festgesetzt haben, der für jedes Land mit einem Koeffizienten multipliziert wurde, um auf diese Weise die Bruttopreise\njedes Landes festzulegen. Die Koeffizienten basieren aber gezwungenermassen auf Marktangaben jedes einzelnen Landes.114 Die Kenntnis der in einem Land gültigen Bruttopreise\nkonnte von den Muttergesellschaften also für die Festlegung der Koeffizienten herbeigezogen werden.\n\n102. Ferner verhindert die zentrale Festlegung der Bruttopreislisten nicht, dass die einzelnen Ländergesellschaften in Kenntnis der Bruttopreise der Konkurrenz (bzw. der Preisverhandlungsbasis) in die Verhandlung mit den Händlern treten und anhand der gewährten Rabatte Einfluss auf die Preissetzung nehmen konnten.\n\n(ii) Einschätzung der Händlermargen und Rückschluss auf Rabattkonditionen\n103. Die Parteien bringen vor, die Bruttopreislisten würden es den Austauschparteien nicht\nerlauben, die tatsächlich mit den Händlern ausgehandelten und bezahlten Preise zu erfahren. Sie gäben keine Auskunft über die den Händlern gewährten Rabatte.\n104. Die Rabattstrukturen werden im Rahmen der Erheblichkeitsanalyse genauer betrachtet\n(vgl. Rz 515 ff.). Vorab sei angemerkt, dass diese Einwände teilweise berechtigt sind. Der\nBruttopreislistenaustausch ermöglichte es den Parteien, die Verhandlungsgrundlage ihrer\nKonkurrenten zu kennen, nicht jedoch das exakte Verhandlungsresultat. Um die genauen\nvon den Konkurrenten gewährten Rabatte und damit die von den Händlern bezahlten Preise\nzu kennen, hätten diese Angaben ebenfalls ausgetauscht werden müssen. Hierzu liegen jedoch keine Beweise vor.\n\n105. Allerdings konnte die ungefähre Höhe der Rabatte ermittelt werden, welche die Konkurrenz den Wiederverkäufern gewährte. Wie unten dargelegt, wurden die Rabatte gesamthaft, basierend auf die bezogenen Gesamtmengen gewährt, es wurden keine Einzelpreise\nverhandelt (vgl. Rz 515). Jedes ASCOPA-Mitglied kannte die Marge, welche der Händler mit\nseinen Produkten erzielte, und konnte davon ausgehen, dass die Marge des Händlers auf\ndie Konkurrenzprodukte in etwa mit dieser übereinstimmen würde. Je nach Marktstärke seiner Konkurrenten konnte er einschätzen, ob die Marge allenfalls etwas höher oder tiefer ausfallen würde. Die Bruttopreislisten konnten von den Parteien herangezogen werden, um abzuklären, ob diese Einschätzungen realistisch waren. Zudem konnten die Parteien zur Berechnung der Sell-in-Preise die Koeffizienten heranziehen, mit denen die vereinbarten Verkaufspreise multipliziert wurden (vgl. Rz 107). Die ungefähre Kenntnis der Rabattstrukturen\nder Konkurrenz erlaubte es dem Informationsempfänger, mit diesen zusätzlichen Kenntnissen in die Verhandlungen mit den Händlern zu treten und sich dem Konkurrenten gegebenenfalls anzupassen.\n\n106. Die autonome Anpassung an das Konkurrenzverhalten ist an sich ein normaler Vorgang. Die Anpassung ist jedoch wettbewerbsverfälschend, wenn vorher Bruttopreislisten\nausgetauscht wurden. Aus diesen Bruttopreislisten kann ersehen werden, ob es sich lohnt\ndie Bruttopreise zu erhöhen, sofern die Preise der Vergleichsprodukte der Konkurrenten angestiegen sind. Dem Wettbewerber eröffnet sich damit also die Möglichkeit, das Preisniveau\nauf Bruttopreisebene höher zu halten, als dies ohne Kenntnis der Bruttopreise der Konkurrenten der Fall gewesen wäre. Denn er weiss, dass wenn seine Konkurrenten ihre Preise erhöht haben, er seine Preise ebenfalls anheben kann, ohne Gefahr zu laufen aufgrund dessen einen Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Da er die Bruttopreislisten über Jahre erhält,\n\n114\nVgl. die Ausführungen von Bulgari Act. 435, Rz 169.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 30\nkann er auch ersehen, wie die Preissetzung seiner Konkurrenten verlief. Stiegen die Preise\nüber die Jahre konstant, kann er davon ausgehen, dass sie dies auch weiterhin tun werden.\nZudem kann er seine Annahme jedes Mal auf ihre Richtigkeit prüfen. In Anbetracht der von\nASCOPA gefürchteten Preisabwertung ist der Anreiz, die Bruttopreise möglichst hoch anzusetzen, entsprechend gross.\n\n(iii) Abschätzung der Endverkaufspreise und Berechnung Sell-in-Preis\n107. Gemäss Parteiangaben hätten aufgrund der Bruttopreise im Übrigen auch in etwa die\nEndverkaufspreise abgeschätzt werden können. Der Endverkaufspreis berechne sich aufgrund der Formel: Bruttopreis x [Koeffizient] = Endverkaufspreis.115 Dieser Koeffizient stimmt\nnicht für jeden Händler. Allerdings konnte der Koeffizient jedes Unternehmens von den Parteien berechnet werden, indem der vereinbarte Sell-in-Preis dem publizierten Endverkaufspreis gegenübergestellt wurde.\n\n"}