{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n91. Dieser Schluss findet sich durch die Angabe einer Selbstanzeigerin bestätigt, wonach\nbei einer Produktneulancierung ein Konkurrenzprodukt als Vergleichsmarke herangezogen\nworden sei. Anhand der ausgetauschten Preislisten im Rahmen von ASCOPA habe analysiert werden können, in welchem Preissegment das Vergleichsprodukt angesiedelt war.107\n92. Der Austausch der Bruttopreislisten ermöglichte es den Parteien sämtliche Produktpreise – also auch die Preise von Pflege- und Make-up-Produkten – miteinander zu vergleichen. Die Vergleichsbasis war also wesentlich breiter, als bei den erwähnten Vergleichslisten\nder Bruttopreise (A.3.2.1).\n\nZur Preisfestsetzung\n93. Gemäss Import, Globus, Douglas, Manor und Sun Store wurden die Bruttopreislisten\nnicht mehrere Male im Jahre angepasst, sondern meistens einmal im Jahr.108 Die sogenannten Jahresgespräche mit den Herstellern/Distributoren finden entsprechend einmal im Jahr\nstatt, in der Regel im Herbst.109 Im Rahmen dieser Verhandlungen wurden die Einkaufskonditionen festgesetzt. Es wurde nicht über einzelne Preise verhandelt, sondern die Bruttopreislisten dienten als vorgegebene Verhandlungsbasis.110 Wie aus der obenstehenden Tabelle (Rz 50) ersichtlich ist, wurden auch Preislisten im ersten Semester des Jahres ausgetauscht, während die Jahresgespräche im zweiten Semester stattfanden. Diesfalls konnten\ndie Parteien in Kenntnis der aktuellen Bruttopreise der Konkurrenz Verhandlungen mit den\nHändlern führen.\n94. Unabhängig davon, ob die Preise bereits vor der aktuellen Verhandlungsrunde bekannt\nwaren, versetzte der jahrelange Einblick in die Preissetzung der Konkurrenten die Parteien in\ndie Lage, die Preissetzung der Konkurrenten im Folgesemester einzuschätzen. Sah ein Unternehmen etwa, dass das direkte Konkurrenzprodukt seit Jahren immer in einem bestimm-\n\n106\nOrdner I&II, Fragebogen für Hersteller, Importeure und Lieferanten von Parfümerie- und Kosmetikprodukten,\nAntworten der Untersuchungsadressaten auf Frage 13.\n107\nAct. […].\n108\nAct. 562, Frage 21; Act. 564, Frage 21; Act. 569, Frage 20; Act. 571, Frage 20; Act. 579, Frage 22.\n109\nAct. 579, Frage 25; Act. 569, Frage 23; Act. 562, Frage 21; Act. 564, Frage 23; Act. 572, Frage 25.\n110\nAct. 562, Frage 22; Act. 569, Frage 24; Act. 564, Frage 21; Act. 572, Frage 23.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 28\nten Umfang teurer wurde oder dessen Preis seit Jahren gleich blieb, konnte es seine Preise\nebenfalls erhöhen, ohne in Bezug auf die Preissetzung Wettbewerbsnachteile befürchten zu\nmüssen. Die Parteien konnten die genaue Höhe und den Umfang des Preisanstieges nicht\nantizipieren, jedoch war eine relativ genaue Einschätzung möglich, in welchem Umfang und\nbei welchen Produkten Preiserhöhungen erfolgreich bei den Händlern durchgesetzt werden\nkonnten.\n\n95. Eine Selbstanzeigerin gibt übereinstimmend damit an, die Preislisten der Wettbewerber\nhätten auch als Referenz bei allfälligen Preiserhöhungen gedient. Wenn die anderen Mitglieder über Monate immer die gleichen Preislisten geschickt hätten, seien folglich keine Preiserhöhung vorgenommen worden. Dies habe ein am Informationsaustausch beteiligtes Unternehmen als Hinweis werten können, dass momentan ein günstiger Zeitpunkt für eine Preiserhöhung war bzw. eben nicht.111\n\n96. Darüber hinaus ist der Umstand hervorzuheben, dass die Bruttopreise normalerweise\ngeheim waren (vgl. Rz 49). Der Austausch der Bruttopreislisten, erlaubte es den Parteien\nüberhaupt zu erkennen, ob der Bruttopreis eines Konkurrenzproduktes in demselben Preissegment verändert worden war. Im Unterschied dazu wäre es für die Parteien nur schwierig\nzu erkennen gewesen, ob der Bruttopreis geändert hatte, wenn sie bloss die Endverkaufspreisentwicklungen nachverfolgt hätten.\n\n97. Da der Austausch über zahlreiche Jahre betrieben wurde, konnten die Parteien die\nBruttopreisentwicklung und deren Wirkung auf die publizierten Endverkaufspreise über die\nganze Zeitspanne verfolgen. Wie aufgezeigt, befürchteten die ASCOPA-Mitglieder einen\nPreiszerfall auf der Nettopreisebene. Diesem konnte durch eine möglichst hohe Preissetzung\nauf der Bruttoebene begegnet werden. Eine Erhöhung eines Bruttopreises führt gemäss\nAussagen von Globus, Douglas, Sun Store unweigerlich zu einem höheren Nettopreis (vgl.\nferner Rz 515 ff.).112\n\nZu den übrigen Vorbringen\n98. Clarins, Deurocos, La Prairie, Puig, Richemont, Sisley geben an, der Austausch habe\nkeinen Nutzen. Bergerat, Chanel, Dior, Elizabeth Arden, Estée Lauder, Kanebo Cosmetics,\nPC Pafums, Tanner, Tschanz und Wodma meinen, der Austausch habe es erlaubt, Markttendenzen zu erkennen. Erstere Aussagen sind nicht plausibel und letztere zu unbestimmt,\num einen Erkenntniswert zu haben.\n\n99. Erstens gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb die Parteien über Jahre\nPreislisten, welche Geschäftsgeheimnisse darstellen, mit Konkurrenzunternehmen austauschen sollten, wenn diese völlig nutzlos gewesen wären. Zudem kann sich das Erkennen\nvon Markttendenzen nur auf Preisentwicklungen beziehen. Das heisst, der Einblick in die\nBruttopreislisten der Konkurrenz ermöglichte es, die Preise miteinander zu vergleichen. Ein\nVergleich ist zudem nur dann sinnvoll, wenn die Möglichkeit besteht, allenfalls Anpassungen\nder eigenen Preise vorzunehmen.\n100. Zweitens figurierten auch Clarins (mit Azzaro, Clarins, Hermès, Thierry Mugler), Deurocos (mit Chopard, Giorgio Beverly Hills, Hugo Boss, Laura Biagiotti, Revlon), La Prairie\nGroup (mit Juvena), Puig (mit Carolina Herrera, Lalique, Nina Ricci, Paco Rabanne), Richemont (mit Cartier), Sisley (mit Sisley) mit den in Klammern genannten Marken bereits in der\nPreisvergleichsliste von 2001, was ihnen also die Möglichkeit zu einem Preisvergleich und\neiner Reaktion auf Preisveränderungen eröffnete.113\n\n"}