{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\nVorbringen der Parteien\n83. In Bezug auf den Nutzen des Bruttopreislistenaustausches geben die Parteien teilweise zu bedenken, aufgrund der grossen Menge von Produkten sei ein Vergleich der Produkte\nnicht möglich gewesen.\n84. Die Antworten der Parteien bezüglich des Nutzens des Preislistenaustausches im\nRahmen des Fragebogens vom 6. April 2009 fielen unterschiedlich aus. Arval, Doyat Diffusion, Star Cos, Parfums de Luxe und Parlux gaben keine Antwort auf die Frage, HJD konnte\nmangels Teilnahme keine Antwort geben und Dicopar war nicht auf dem relevanten Markt\ntätig, weshalb deren Antwort nicht in Betracht gezogen wird.100\n\n85. Clarins, Deurocos, La Prairie, Puig, Richemont, Sisley gehen zusammengefasst davon\naus, der Preislisten-Austausch habe keinen Nutzen für sie gehabt.101 In diesem Zusammenhang ist auch das Vorbringen zu erwähnen, die Preise würden auf europäischer Ebene von\nden Mutterhäusern festgesetzt.\n86. Die Angaben von Bergerat, Chanel, Dior, Elizabeth Arden, Estée Lauder, Kanebo\nCosmetics, PC Pafums, Tanner, Tschanz und Wodma gehen im Wesentlichen davon aus,\ndass man aus dem Austausch die Tendenzen des Marktes erkennen habe können.102 YSL\nmeint, dass der Austausch erlaubte, das Funktionieren des Marktes und die wirtschaftlichen\nLeistungen von YSL zu evaluieren.103\n\n87. Beauté Prestige sah im Austausch eine Vergleichsmöglichkeit mit den eigenen Preisen. Bulgari und Coty104 unterstrichen die Möglichkeit eines Benchmarking. Gemäss Bulgari\neröffnete der Austausch den Unternehmen die Möglichkeit, die Konkurrenz bzw. das Preisumfeld zu analysieren.\n88. L’Oréal meint, der Bruttopreislistenaustausch habe dazu beigetragen, eine kompetitive\nPreispolitik zu entwickeln und die Segmente oder Marken ermitteln zu können, bei denen es\nsich lohne aggressiver in der Preisfestsetzung zu sein.105\n\nZur Vergleichbarkeit\n\n89. Als erstes ist anzumerken, dass das Argument, die Produkte könnten nicht miteinander\nverglichen werden, durch die Tatsache widerlegt wird, dass während Jahren Vergleichslisten\nder Bruttoverkaufspreise erstellt wurden (vgl. A.3.2.1). Daraus lässt sich ersehen, dass entgegen den Parteivorbringen die dort aufgeführten Produkte vergleichbar waren und auch ein\ndirekter Preisvergleich dieser Produkte vorgenommen wurde. Dies wird auch durch die Umfrage der Grosshandelspreise aufgezeigt, im Rahmen derer nicht nur die Preise, sondern\n\n100\nVgl. die Antworten auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Arval Act.226, Doyat Diffusion Act. 176,\nStar Cos Act 165. Parfums de Luxe Act. 187 macht zwar Angaben, via Internet oder Kundenmagazine nützliche Preisinformationen erhalten zu können, gibt aber keine Antwort auf die Frage. Parlux Act. 120, Parlux\nmeint nie nützliche Informationen über Preise erhalten zu haben, weshalb das Unternehmen keine näheren\nAngaben machte. HJD Act 182/211; Dicopar Act. 177.\n101\nVgl. die Antworten auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Clarins Act. 168, Deurocos Act. 132, La\nPrairie Act. 194, Puig Act. 131, Richemont Act. 210, Sisley Act. 196.\n102\nVgl. die Antworten auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Bergerat Act. 153, Chanel Act. 136, Dior\nAct. 137, Estée Lauder Act. 160, Kanebo Cosmetics Act. 190, PC Pafums Act. 147, Tanner Act. 189, Tschanz\nAct. 128 und Wodma Act. 183.\n103\nVgl. die Antwort auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009.\n104\nVgl. die Antworten auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: Beauté Prestige Act. 193, Bulgari\nAct. 175, Coty Act. 195\n105\nVgl. die Antwort auf Frage 19 des Fragebogens vom 6. April 2009: L’Oréal Act 171.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 27\nauch die prozentuale Erhöhung der Markenpreise thematisiert wurde. Die Preise konnten\nauch noch miteinander verglichen werden, als der Verband keine Vergleichslisten mehr erstellte und die Parteien nur noch Bruttopreislisten untereinander austauschten. Denn ein\ngrosser Teil der Produkte blieb identisch weiter bestehen (vgl. die Darstellung der Preisentwicklungen der Topsellerprodukte u. B.4.4.3) oder liess sich zumindest über die Quantität\nund Art des Produktes, dem Prestige (messbar durch das Ranking der Topseller-Produkte)\nsowie der Zugehörigkeit zu einem Preissegment weiterhin vergleichen (vgl. Rz. 34 ff.). Ferner bezeichneten die Unternehmen bei der Beantwortung der Fragebogen jeweils verschiedene Unternehmen als ihre Hauptkonkurrenten in Bezug auf Preis, Produktqualität und Markenstärke im Bereich Parfüm, Make-up und Pflege.106 Wären die Produktgruppen nicht klar\nmiteinander vergleichbar, liessen sich auch keine Konkurrenten bezeichnen. Schliesslich ist\ngrundsätzlich zu bemerken, dass der Austausch von Angaben nicht vergleichbarer Produkte\nkeinerlei Sinn macht.\n\n90. Beauté Prestige, Coty, Bulgari und L’Oréal räumen eine Vergleichbarkeit denn auch\nein. Beauté Prestige sieht den Nutzen des Austausches direkt in der Vergleichbarkeit der\nPreise. Zum von Coty und Bulgari erwähnten Benchmarking muss begriffsnotwendig ein\nVergleichsprodukt oder ein Gruppe von Produkten herbeigezogen werden und die von\nL’Oréal aufgeführte angebliche Vorbereitung einer kompetitive Preispolitik kann nur mit Bezug auf vergleichbare Konkurrenzprodukte betrieben werden.\n\n"}