{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n67. Ein weiteres Problem im Hinblick auf Produktpreise stellten aus der Sicht der ASCOPA\nParallelimporte dar. So wurde anlässlich einer Komitee-Sitzung vom 11. Februar 2004 beanstandet, dass Migros Parallelimporte über ein ausländisches Unternehmen tätige. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass bis anhin nur gegen Globus Handlungen unternommen worden\nseien, um Parallelimporte zu bekämpfen.94 Die gleiche Problematik wird anlässlich einer Ko-\nmitee-Sitzung vom 30. Mai 2006 behandelt. Im Rahmen der Sitzung hält ein Unternehmensvertreter fest, es bestehe das Risiko, dass die Verkaufspunkte von Müller via Deutschland\nbeliefert würden. Nach einer Diskussion beschlossen die Komitee-Mitglieder daraufhin, dass\nsie solche Belieferungen über Deutschland verweigern und den Verkauf von Marken von\nVerkaufspunkt zu Verkaufspunkt zulassen würden, jedoch zu unterschiedlichen Bedingungen als in Deutschland.95 Schliesslich hält anlässlich einer Komitee-Sitzung vom 29. Mai\n2007 ein Unternehmensvertreter fest, dass es aufgrund des Kartellgesetzes „von nun an\nnicht mehr möglich“ sei, Parallelimporte zu verhindern.96\n\n68. Im Zusammenhang mit der Sitzung vom 11. Februar 2004 trägt Clarins vor, die Wettbewerbsbehörden hätten in diesem Zusammenhang erwähnen müssen, dass das Komitee\nsich ausdrücklich gegen ein abgestimmtes Verhalten entschieden habe. Zwar weil sich die\nMitglieder um die Einhaltung des Kartellrechts gesorgt hätten.\n69. Vorab ist festzuhalten, dass die bereits gemachten Ausführungen zum Treffen vom\n11. Februar 2004 den Tatsachen entsprechen, was auch von Clarins nicht bestritten wird.\nDagegen ist der Einwand von Clarins unzutreffend, das Komitee habe sich gegen ein abgestimmtes Verhalten entschieden. Das Komitee lehnte vielmehr den Vorschlag eines Komitee-\nMitgliedes ab, wonach alle Marken Migros bedrohen sollten („[X] suggère que toutes les\nmarques s‘allient pour menacer Migros“), damit sich Migros nicht mehr auf dem Parallelmarkt\neindecke. Da eine solche Bedrohung kartellrechtswidrig sein könnte, entschloss sich das\nKomitee gegen die Drohung („cette mesure pourrait être considérée comme contraire à la\nlégislation sur les cartels, le comité décide de renoncer à cette menace“). Dagegen beschloss das Komitee einen hohen Vertreter der Migros-Verwaltung brieflich zu kontaktieren,\num ein erneutes Treffen zwischen ihm und dem ASCOPA-Präsidenten zu vereinbaren. Anlässlich dieses Treffens sollte Migros seine Position in Bezug auf Parallelimporte klären. In\neinem ersten Treffen mit dem ASCOPA Präsidenten habe derselbe Vertreter sich verpflichtet\n(„s’était engagé“), dass Migros keinen „hard discount“ betreibe und sich den „Marktpreisen“\nanpassen würde („[…] se conformer aux prix du marché.“).97\n\n90\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 28. April 2005, 3.\n91\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 23. November 2005, 2.\n92\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 8. Februar 2006, 2.\n93\nAct. 74, Registerblatt 3, vgl. Protokoll vom 11. Februar 2004, 7.\n94\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 11. Februar 2004.\n95\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 30. Mai 2006, 2.\n96\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 29. Mai 2007, 4.\n97\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 11. Februar 2004, 7.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 24\n70. Gestützt auf diese und weitere Episoden zum Parallelimport konnten die Wettbewerbsbehörden durchaus annehmen, die Branche habe Preisabwertungen befürchtet und Gegenmassnahmen ergriffen (Rz 57). Clarins Standpunkt ist folglich unbegründet.\n\n(ii) Parteivorbringen und deren Würdigung\n\nParteivorbringen im Rahmen der ersten Stellungnahme\n71. Die Parteien wenden teilweise ein, die beschriebenen Ereignisse stünden in keinem\nZusammenhang mit dem Informationsaustausch. Dieser Einwand überzeugt nicht. Der Zusammenhang liegt auf der Hand:\n\na. Einer der Hauptaufgaben von ASCOPA bestand im Informationsaustausch bzw. dessen Organisation. Das Komitee ist das von der Generalversammlung gewählte Exekutivorgan des Verbandes. Seine Aufgaben bestehen u.a. in der Geschäftsführung des\nVerbandes sowie der Ausführung der GV-Entscheide und sämtlicher Vorhaben zur Erfüllung des Vereinszwecks. Zu diesem Aufgabenkreis gehörte folglich auch der Informationsaustausch. Das Komitee war der Hauptakteur der vorstehend beschriebenen\nVorkommnisse. Ein Zusammenhang zwischen dem Informationsaustausch und den\nHandlungen des Komitees ist schon daher gegeben.\n\nb. Das Komitee bestand überdies ausschliesslich aus Teilnehmern des Informationsaustausches. Wenn also das Komitee Massnahmen ergreift, um der Preiskonkurrenz entgegenzuwirken, darf dies bei der Analyse des Informationsaustausches nicht verschwiegen werden, sondern muss in diesen Zusammenhang gerückt werden.\n\n72. Soweit die Parteien vorbringen, die beschriebenen Sachverhalte seien gar nicht umgesetzt worden, verkennen sie, dass vorliegend nicht entscheidend ist, ob die vorstehend beschriebenen Massnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten. Entscheidend ist, dass die\nSachverhalte den Willen des geschäftsführenden Organs der ASCOPA dokumentieren, die\nPreiskonkurrenz einzudämmen.\n\n"}