{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n75\nVgl. Act. 2, Beilage A 4, 5.\n76\nAct. 2, Beilage A 20, 5; Act. 234, Protokoll vom 11. April 2002.\n77\nAct. 2, Beilage A 24; vgl. auch Act. 234, Protokoll vom 11. April 2002, 1.\n78\nAct. 234, Protokoll vom 1. April 2003, 3.\n79\nAct. 234, Protokoll vom 11. Februar 2003, 2.\n80\nSell-in-Preise: Preise, welche die Hersteller vom Handel verlangen.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 22\nbaisse de la marge des détaillants engendrée par ces actions discounts.“81 Dies wird\nauch von den Händlern bestätigt.82 Eine konstante Senkung der Margen führt unweigerlich\nzu mehr Druck auf die Produzenten/Distributoren, ihre Preise gegenüber dem Handel zu ermässigen, da der Handel nicht bereit ist, seine Margen beliebig weit zu senken und billigere\nPreise auf diese Weise selbst zu finanzieren.83 Genau aus diesem Grund müssen die Sell-in-\nPreise möglichst hoch gehalten werden, um die Abwärtsspirale bei den Endpreisen zu stoppen. Anders lässt sich der Wortlaut des Komitee-Protokolls nicht erklären „qu'il convient\nd'éviter absolument un engrenage à la baisse.“ Denn, wenn sich sinkende Nettopreise nicht\nauf die Herstellerpreise auswirken würden, gäbe es auch keinen Grund für die Hersteller\nfestzustellen, es gelte absolut eine Abwärtsspirale zu verhindern. Die Retailer bestätigen zudem, dass sich eine Verteuerung der Bruttopreise in einer Erhöhung der Nettopreise niederschlägt (Rz 97).\n\nParallele Sonderaktionen\n64. In den gleichen Zusammenhang ist die Besorgnis des Komitees der ASCOPA über parallel durchgeführte Sonderangebote von mehreren Marken in grossen Verkaufshäusern zu\nrücken.84 Nach Meinung des Komitees unterdrückten solche Aktionen den Ereignischarakter\neines Sonderangebots und verursachten unnütze Kosten. Es sei eine Frage der Disziplin unter den Marken parallele Sonderaktionen zu vermeiden. Sie müssten sich entweder untereinander arrangieren oder sich zurückziehen. Um Parallel-Aktionen zu verhindern, müsse\nman seine Planung den Verkaufspunkten genügend im Voraus bekanntgeben und Exklusivität verlangen.85 Solche gleichzeitig durchgeführten Verkaufsaktionen sollen nur möglich sein,\nwenn auf der einen Seite ein Parfüm und auf der anderen Seite ein Kosmetik-Produkt nebeneinander angeboten würden.86\n\nVerkaufsförderungsaktionen\n65. Am 11. Februar 2003 heisst es, die Marken müssten vorsichtig agieren im Bezug auf\nden wilden Konkurrenzkampf (zwischen Marionnaud, Import Parfümerie und Douglas) und\ndirekt bei ihren Klienten intervenieren, um diese zügellosen („cette débauche“) Verkaufsförderungsaktionen oder Rabatte zu bremsen.87\n\nErosion der Preise\n66. Als LeShop.ch (Online-Shop von Migros) auf dem Internet eine Auswahl selektiv vertriebener Produkte anbot, welche von Sun Store bezogen worden waren, intervenierte\nASCOPA.88 Es kam zu einem Treffen im Verlauf des Frühlings 2005, an dem Sun Store gebeten wurde, diese Produkte von der Internetseite zu entfernen.89 Das Komitee beschloss in\neiner nachfolgenden Sitzung, den Mitgliedern der ASCOPA zu empfehlen, Sun Store ein\nähnlich lautendes Schreiben zu senden. Darin sollte darauf hingewiesen werden, dass, sofern Sun Store die von ihm vertriebenen Produkte nicht von der Internetseite von LeShop.ch\nzurückziehe, die Marken keine Werbung mehr im Journal von Sun Store publizieren wür-\n\n81\nAct. 234, Protokoll vom 11. Februar 2003, 2.\n82\nAct. 569, Frage 15; Act. 564, Frage 15; Act. 571, Frage 15; Act. 562, Frage 16; Act. 579, Frage 14 f.\n83\nVgl. die Aussagen von Globus und Douglas Act. 564 Frage 15; Act. 569, Frage 14, 15.\n84\nAct. 2, Beilage A 14, 3.\n85\nAct. 2, Beilage A 10, 2.\n86\nAct. 2, Beilage A 14, 3.\n87\nAct. 234, Protokoll vom 11. Februar 2003, 2.\n88\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 18. März 2005.\n89\nAct. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 28. April 2005, 3; Act. 74, Registerblatt 3, Protokoll vom 31. August\n2005, 2.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 23\nden.90 Dieser Aufforderung wurde Folge geleistet. Die Komitee-Mitglieder erhielten jeweils\neine Kopie der Korrespondenz der übrigen ASCOPA-Mitglieder mit Sun Store. In der Folge\nzog Sun Store seine Produkte von der LeShop.ch-Seite zurück.91 Allerdings richtete Le\nShop.ch danach ein eigenes Internet-Abteil für Parfümerie-Produkte ein.92 Diese Episode\nzeigt, dass einerseits der selektive Vertrieb geschützt werden sollte. Hintergründig sollte damit andererseits auch eine Erosion des Preisgefüges verhindert werden, da Migros die Waren zu billigeren Preisen anbot. Bereits im Jahr 2004 hatte sich ASCOPA dafür eingesetzt,\ndass Migros keinen Hard Discount betreiben und sich den „Marktpreisen“ anpassen würde.93\n\nParallelimporte\n\n"}