{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n54. Diese Vorbringen erfolgen zu Unrecht. Wenn erstens eine Selbstanzeigerin die Preislisten von Dior und PC Parfums einreicht und angibt, diese von Dior bzw. PC Parfums erhalten zu haben72 und zweitens eine andere Selbstanzeigerin unabhängig davon bestätigt, dass\nder Preislistenaustausch tatsächlich stattgefunden hat,73 ist an der Richtigkeit dieser Angaben nicht zu zweifeln. Zusätzlich besitzen die Wettbewerbsbehörden an die Parteien adressierte Selbstklebeetiketten sowie Briefe und verfügt über Aussagen von ASCOPA. Gesamthaft reichen diese Beweismittel aus, um darzulegen, dass a) ein Preislistenaustausch stattgefunden hat und b) Dior bzw. PC Parfums Preislisten mindestens im ersten Semester 2005,\nim zweiten Semester 2006 und 2007 bzw. im ersten Semester 2004 und im 2. Semester\n2007 geliefert haben.\n\n55. Die Angaben von ASCOPA widersprechen diesem Resultat in Bezug auf PC Parfums\nnicht. Erstens war ASCOPA nur noch im Besitz von Angaben aus den Jahren 2006 und dem\nersten Semester 2007. Die von der Selbstanzeigerin gelieferten Preislisten von PC Parfums\nstammte nicht aus dieser Zeitspanne. Zweitens kann aus dem Umstand, dass ASCOPA gewisse Preislisten vorliegen, nicht geschlossen werden, dass nicht noch weitere Preislisten\nzwischen den Parteien im Umlauf waren. Schliesslich ist der Umstand, dass Dior und PC\nParfums in ihren Fragebogenantworten nicht angegeben haben, Preislisten ausgetauscht zu\nhaben, kein Gegenbeweis. Was Dior betrifft, widerspricht die Partei damit den drei unabhängigen Aussagen von ASCOPA und den beiden Selbstanzeigern, womit zumindest Zweifel an\nder Richtigkeit ihrer Aussagen aufkommen. Ferner ist zu bedenken, dass Dior und PC Parfums nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten; es steht ihnen frei zu schweigen. Soweit\ndie beiden Unternehmen im Fragebogen keine Angaben zum Preislistenaustausch gemacht\nhaben, liegt darin weder ein Beweis für noch gegen den Austausch. Die Wettbewerbsbehörden müssen dieses Schweigen im Zusammenhang mit den übrigen Beweisen frei würdigen.\n\n56. Entsprechend können auch die Äusserung von Dior und PC Parfums frei gewürdigt\nwerden, sie hätten ihre Preislisten nur denjenigen Mitgliedern von ASCOPA zugestellt, die\ndarum ersucht hätten. Einerseits geben die Unternehmen damit zu, Preislisten an die ersuchenden Mitglieder geliefert zu haben und widersprechen damit ihren eigenen Dementis.\nAndererseits zeigt dieser Umstand, dass sie ihre Preislisten von 2002-2007 P&G zugeschickt\nhaben, da P&G ihre Preislisten in diesem Zeitraum sämtlichen ASCOPA-Mitgliedern zusandte.74\n\n72\nAct. 1, 3 f.\n73\nAct. 44.\n74\nAct. […].\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 21\nA.3.2.5 Befürchtungen der Preisabwertung\n57. Wie die nachfolgenden fünf Sachverhaltsabschnitte aufzeigen, befürchteten die Kos-\nmetik- und Parfümerie-Hersteller und Distributoren, die Produktpreise würden abgewertet.\nDen Ausgangspunkt dieser Abwertung orteten sie im Handel. Aus diesem Grund versuchten\ndie Unternehmen Gegenmassnahmen zu ergreifen.\n\n(i) Beschreibung der Vorgänge und deren Würdigung\n\nDiscountpreise\n\n58. Die sogenannten Parfümdiscounter boten Parfümerieprodukte zu Preisen an, welche\nvon den ASCOPA-Mitgliedern als zu tief empfunden wurden. So wurde im Rahmen der Generalversammlung vom 22. Mai 1997 festgehalten, dass die Produkte zu Schleuderpreisen\nverkauft würden („les produits de luxe sont bradés“).75\n59. Die Parteien hielten an der Komitee-Sitzung vom 11. April 2002 und der Generalversammlung der ASCOPA vom 4. Juni 2002 fest, es sei zu vermeiden, dass die Marken zu\nDiscountpreisen verkauft würden.76 Gleichzeitig (vgl. Rz 37) beschloss die Generalversammlung, dass der Verband Adressetiketten an die Mitglieder versenden sollte, damit sich diese\nihre Preislisten gegenseitig zusenden konnten.\n\n60. Im selben Jahr bringt der Verband seine Absicht zum Ausdruck, sich gegen Discount-\nPreise einzusetzen. Dies wird aus einem Brief des Vorstandes vom 12. Dezember 2002 an\ndie Parfümerie-Discounter Marionnaud, Douglas und Import-Parfümerie ersichtlich. In diesem Schreiben zeigt sich die ASCOPA über die Entfesselung eines Prozesses beunruhigt,\nbei dem sich die verschiedenen Discount-Ladenketten mit Preisen gegenseitig zu unterbieten versuchten. Den Adressaten wird nahe gelegt, das „nicht konstruktive Konkurrenz-Spiel“\nzu unterlassen, sich mit dem ASCOPA-Komitee zu beraten und den Discountstreit durch einen Kampf der Ideen und des Marketings zu ersetzen.77\n\n61. Im Anschluss an dieses Schreiben versuchte ASCOPA, ein gemeinsames Treffen mit\nden Discountern zu organisieren, was aber nicht gelang. Dennoch ist in einem Sitzungs-\nProtokoll vom 1. April 2003 festgehalten, die von ASCOPA unternommenen Schritte hätten\ndazu geführt, dass sich die Verantwortlichen der Discounter der Notwendigkeit bewusst geworden seien, die Rabatte am Ende des Jahres einzuschränken.78\n\n62. Ein Sitzungsprotokoll vom 11. Februar 2003 hält fest, dass sich die Detaillisten einen\nerbitterten Preis-Konkurrenzkampf lieferten. ASCOPA könne sich zwar nicht zu Ladenpreisen („prix public“) äussern, es gelte aber absolut zu vermeiden, dass eine Abwärtsspirale\nausgelöst werde („[…] un engrenage à la baisse […]“).79\n\n63. Die Prairie Group bringt dazu vor, diese Aussage beziehe sich auf die Endverkaufspreise der Detailhändler. Das trifft zu. Entgegen den Vorbringen der Partei kann daraus jedoch ersehen werden, dass das Sell-in-Preisniveau80 an den Handel nicht verringert werden\nsollte. Denn der Handel kann billigere Preise nur dann anbieten, wenn er seine eigenen\nMargen senkt, wie das Komitee dies selbst ausführt: „Le comité relèvent [sic] toutefois que\nles actions potentielles de la fin de l’année 2003 seront très probablement différents vu la\n\n"}