{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n(iii) Die Preislisten waren nicht öffentlich zugänglich\n49. Wie aus den Akten folgt, waren die ausgetauschten Bruttopreislisten nicht öffentlich\nzugänglich. Die Retailer Douglas, Globus, Manor, Marionnaud und Sun Store erklärten gegenüber dem Sekretariat, sie hätten die Bruttopreislisten eines Verhandlungspartners nicht\nan die übrigen Verhandlungspartner ausgehändigt.68 Douglas, Import, Manor und Sun Store\ngaben an, sie hätten noch nie eine Anfrage von einem ASCOPA-Mitglied erhalten, ihm die\nBruttopreislisten eines anderen Herstellers/Distributoren herauszugeben.69 Diese Aussagen\nstimmen mit denjenigen der Selbstanzeigerin überein, wonach die Listen nicht öffentlich zugänglich waren.70 Entgegenstehende Parteiaussagen,71 sind damit widerlegt. Zudem ist zu\nbedenken, dass kein Grund bestanden hätte, Bruttopreislisten zwischen Wettbewerbern\nauszutauschen, wenn die Bruttopreislisten vom Handel einfach erhältlich gewesen wären.\n\nA.3.2.4 Zwischenfazit zum Preislistenaustausch\n\nZusammenfassung der Fakten\n50. Insgesamt ist erstellt, dass die Parteien zwischen 1993-2007 Preisinformationen austauschten. Aufgrund der genannten Beweismittel ergibt sich folgendes Bild (vgl. Abbildung\n4): Die dunkelbraunen Flächen zeigen die Zeitspannen an, aus denen der WEKO Preislisten\neines Unternehmen vorliegen oder für welche ASCOPA bestätigt, dass ein Unternehmen am\nPreislistenaustausch teilgenommen hat. Die schraffierten Flächen weisen darauf hin, von\nwelchen Unternehmen Schreiben inkl. Adressetiketten vorliegen bzw. an sie adressierte Serienbriefe. Die gepunkteten Flächen zeigen die Periode an, aus der Schreiben vorliegen, die\ndie Parteien zum Versand der Preislisten anhalten. Die karierte Fläche zeigt an, für welche\nZeitdauer die Erstellung von Vergleichslisten betrieben wurde. Die hellbraunen Flächen zeigen an, für wann Vergleichslisten vorliegen und wer daran beteiligt war. Im Jahr 2000 fand\nder Austausch über Grosshandelspreise statt.\n\n65\nAct. 43, Rz 13.\n66\nAct. 2 B1 Begleitschreiben von Bulgari vom 3. Dezember 2007, Act. 2 B3 Begleitschreiben Chanel vom November 2007.\n67\nAct. 2 Beilage: B1 (Bulgari); B2 (Cartier), B4 (Clarins), B6 (Deurocos Cosmetic), B7 (Doyat Diffusion), B9 (Elisabeth Arden), B10 (Estée Lauder), B11 (Juvena), B23 (Star Cos Sàrl), B24 (Tanner), B25 (Tschanz Distribution), B28 (YSL Beauté SA). Marbert Kosmetik GmbH (B13) und Soparco SA (B22) lieferten ebenfalls empfohlene Wiederverkaufspreise. Sie stellten ihre Geschäftsaktivitäten vor Eröffnung der Untersuchung ein.\n68\nAct. 569, Frage 25; Act. 564, Frage 25; Act. 571, Frage 25; Act. 579, Frage 27; Act. 572, Frage 28.\n69\nAct. 569, Frage 25; Act. 562, Frage 25; Act. 571, Frage 25; Act. 579, Frage 27.\n70\nAct. […].\n71\nAct. 193, Antwort 18.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 19\nAbbildung 4:\n\nQuelle: Act. 2 C-17-21, Act. 2 B1 - B 28, Act. 469.02, Act. 2: Beilage A1, Punkte 4 und 5; Beilage A2, S. 1; Beilage A3, S. 2;\nBeilage A6, S. 1; Beilage A 8, S. 1.\n\nParteivorbringen anlässlich der zweiten Stellungnahme und Würdigung\n51. Parlux Diffusion meint nur einmal eine Bruttopreisliste weitergeleitet zu haben und zwar\nPreislisten aus verschiedenen Jahren dies ergäbe sich aus Act. 2 B 19.\n\n52. Dem kann nicht zugestimmt werden. Act. 2 B 19 umfasst ein Schreiben mit dem folgenden Wortlaut:\n\nTarifs actuels 2007\n\nMadame, Monsieur,\n\nVeuillez trouver ci-joint nos listes de prix 2007.\n\nNous vous souhaitons bonne réception et vous adressons, Madame, Monsieur, nos meilleurs\nsalutations.\n\nParlux Diffusion\n[N.N.]\n\nAus diesem Schreiben geht nicht hervor, dass Parlux die Preislisten mehrerer Jahre auf\neinmal versandt hätte. Im Gegenteil nimmt das Schreiben im Titel und im Text nur auf die\nPreislisten von 2007 Bezug. Die Selbstanzeigerin hat dagegen nebst diesem Schreiben,\nPreislisten aus den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 eingereicht. Der Umstand, dass lediglich das Begleitschreiben aus dem Jahr 2007 aufbewahrt wurde, beweist nicht, dass Parlux lediglich einmal Preislisten versandt hat. Aus dem Gesamtkontext geht das Gegenteil\nhervor. So liegen die Aussagen der Selbstanzeiger und ASCOPA vor, die Schreiben von\nASCOPA bezüglich des Preislistenversands inkl. Etiketten sowie ohne Etiketten und die\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 20\nPreislisten die belegen, dass der Austausch mindestens zwischen 1994-2007 stattgefunden\nhat. Zusätzlich liegen die Preislisten von Parlux aus verschiedenen Jahren vor.\n53. Dior und PC Parfums bringen vor, die Wettbewerbsbehörden könnten nicht beweisen,\ndass sie zwischen 1997 und 2007 irgendeinem Mitglied von ASCOPA Preislisten zugestellt\nhätten. Die Briefe mit den Selbstklebeetiketten, die Aussagen der Selbstanzeiger und die\nden Wettbewerbsbehörden vorliegenden Preislisten reichten dazu nicht aus. Die Preislisten\nkönnten auch von anderer Seite stammen. Auch im Fragebogen hätten Dior und PC Parfums\nnicht angegeben, dass Preislisten ausgetauscht wurden. ASCOPA habe zudem nicht angegeben, dass PC Parfums Preislisten zugesandt habe. Soweit der Verband angegeben habe,\nPreislisten von Dior erhalten zu haben, stelle dies kein Beweis dar, dass auch die anderen\nASCOPA-Mitglieder die Preislisten erhalten hätten. Zudem hätten Dior und PC Parfums ihre\nPreislisten nur denjenigen Mitgliedern von ASCOPA zugestellt, die darum ersucht hätten.\n\n"}