{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2011-10-31", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ASCOPA_2011-10-31.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2012/01/ascopa_verfuegung.pdf.download.pdf/ascopa_verfuegung.pdf", "Checksum": "b5cec4f6e62adb3bf19bbec35d68200a"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ASCOPA"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ASCOPA"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:14", "Checksum": "3448f4f0bbfdcabcc52c68b7cf038a80", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 31.10.2011 ASCOPA\nRegeste:\nASCOPA\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 14\n27. Der Sachverhalt bezüglich des Informationsaustausches zwischen den ASCOPA-\nMitgliedern kann basierend auf den vorliegenden Bonusmeldungen, den Antworten der Parteien sowie der Marktteilnehmer auf die Fragebogen des Sekretariats, den freiwillig und auf\nAufforderung hin eingereichten Beweismitteln, der Intranet-Seite der ASCOPA, den Aussagen anlässlich verschiedener Treffen sowie den Stellungnahmen der Parteien nachgewiesen\nwerden.\n\n28. Der Informationsaustausch war vertraulich. Die ausgetauschten Daten durften nicht an\nDritte weitergeleitet werden.33 Bereits 1997 wurden die Mitglieder darauf hingewiesen, dass\nsie sich systematisch an diesen „enquêtes“ beteiligen sollten. Diese Datensammlung sei die\neinzige in der Schweiz, welche die „globalen“ Marktzahlen des Schweizerischen Marktes lieferten.34\n29. Wie diverse Vorkommnisse aufzeigen, sollte der Wettbewerb nicht, wie dies von den\nParteien teilweise dargelegt wird, verschärft werden durch den Informationsaustausch und\ndie Herausgabe der AGB-Empfehlungen. Vielmehr wollten die Parteien den Markt so transparent als möglich gestalten. Die erhöhte Transparenz erlaubte es ihnen, ihre Strategie an\nden Konkurrenten in wettbewerbswidriger Weise auszurichten und hatte eine erheblich Einschränkung des Wettbewerbs zur Folge (vgl. zu letzterem B.4.4).\n30. Die verschiedenen Sachverhaltsabschnitte und deren Nutzen bzw. Zweck werden in\nder Folge der Reihe nach abgehandelt. Im Anschluss daran erfolgt eine zusammenfassende\nBetrachtung des Nutzens des Informationsaustauschs.\n\nA.3.2 Austausch von Preisinformationen\n\nA.3.2.1 Vergleichslisten der Bruttoverkaufspreise\n31. Wie aus verschiedenen Dokumenten über die Aktivitäten der ASCOPA aus dem Jahre\n1993, 1994/1995, 1997/1998, 1998/1999, 1999/2000 folgt, gehörte die Erstellung einer vergleichenden Übersicht der Brutto-Preise zu den Hauptaktivitäten der ASCOPA.35 Die Übersichten für die Jahre 1998 und 2001 sind aus den Akten ersichtlich.36\n32. In der Vergleichsliste wurden die Bruttopreise des Schweizer Marktes für die Kategorien der Damen-Linien Parfüm, Eau de Toilette und Bad (Milch, Gel, Deo Vapo, Seife) und\nder Herren-Linien Eau de Toilette, After Shave und Diverses (After Shave Baume, Deo\nSpray, Deo Stick, Shower Gel) erstellt.37 Wie sich aus einem Protokoll des Komitees ergibt,\nwurde auch angeregt Vergleichslisten von Pflege- und Make-up-Produkten zu erstellen. Eine\nsolche Liste wurde jedoch nicht erstellt.38\n33. Die folgenden Unternehmen nahmen gemäss Liste an diesem Bruttopreisvergleich teil:\nBeauté Prestige, Bergerat, Bulgari, Chanel, Clarins, Coty/Lancaster, Deurocos, Diffusion\nParfums, Elizabeth Arden, Juvena, La Prairie, Lauder, L‘Oréal, P&G, Parfums Christian Dior,\nParfums de Luxe, Parlux Diffusion, Puig, Richemont, Sisley, Star Cos, Tanner, Tschanz,\nWodma 41 und YSL Beauté.39\n\n33\nAct. 234, Protokoll vom 11. April 2002, 5.\n34\nAct. 2, Beilage A 4, 6.\n35\nAct. 2 Beilage A1, Punkte 4 und 5; Act. 2 Beilage A2, 1; Act. 2 Beilage A3, 2; Act. 2 Beilage A6, 1; Act. 2\nBeilage A8, 1.\n36\nAct. 79, Dokument B1; Act. 2, Beilage A4, 6; Act. 2 Beilage A13, 4 Punkt 11 zweiter Absatz; Act. 2, Beilage 2\nA17, 3.\n37\nAct. 79, Dokument B1.\n38\nAct. 234, Protokoll vom 1. April 2003, 2.\n39\nDie von Arval, Doyat Diffusion, Dicopar, Kanebo geführten Marken figurierten nicht in dieser Vergleichsliste.\n\n22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 15\n34. Aus der Preisvergleichsliste vom 1. Juli 2001 lassen sich Preissegmente erkennen. Als\nanschauliches Beispiel sind die Eau de Toilette 50/60 ml Vapo aufzuführen, welche in der\nListe in fetter Schrift gekennzeichnet sind. Die Preise bewegen sich in den folgenden\nSpannweiten:40\n\n1) 26,23 bis 29,58\n\n2) 30,00 bis 35,00\n\n3) 35,05 bis 39,53\n\n4) 40,30 bis 44,80\n\n5) 45,02 bis 49,68\n\n6) 50,15 bis 54,70\n\n7) 55,26 bis 55,82\n8) 65,00\n\n35. Die einzelnen Preissegmente haben fliessende Übergänge und enthalten jeweils Produkte verschiedener Hersteller. Aus der Aufstellung wird ersichtlich, dass sich die Konkurrenten mit den Produkten ihres Preissegmentes vergleichen können. Nebst dem Preis handelte\nes sich um dieselbe Produktart, in derselben Menge, deren Marke über einen vergleichbaren\nBekanntheitsgrad verfügte.\n\nA.3.2.2 Umfrage über Grosshandelspreise\n36. An der Generalversammlung vom 6. Mai 1999 beschloss die ASCOPA, eine „Umfrage“\nbezüglich der Grosshandelspreise durchzuführen. In dieser Umfrage sollte mittels Fragebogen erhoben werden, ob die verschiedenen Marken ihre Preise angehoben hätten und um\nwie viele Prozente. Diejenigen Unternehmen die keine Preiserhöhungen vorgenommen hatten, sollten dies ebenfalls angeben.41 Die Angaben sollten zudem nach den verkauften Mengen gewichtet erfolgen.42 In einer Diskussion über diese Umfrage an einer Komiteesitzung\nwiesen die Mitglieder darauf hin, dass die Umfrage es ermöglichte, sich auf die Preise der\nKonkurrenten zu beziehen.43 Das Vorhaben wurde in der Folge im Jahre 2000 in die Tat umgesetzt. Ein Grossteil der Mitglieder nahm daran teil.44\n\nA.3.2.3 Zusendung von Preislisten und Wiederverkaufspreisempfehlungen\n\n(i) Zusendung von Bruttopreislisten\n37. Aus den Dokumenten über die Aktivitäten der ASCOPA (vgl. Rz 31) ist ferner ersichtlich, dass die Mitglieder mindestens seit 1994/1995 (laut Angaben von ASCOPA seit 197845)\nauch Bruttopreislisten austauschten.46 Die Bruttopreislisten führten die Preise sämtlicher\n\n"}