Für die in diesem Zusammenhang entstanden Verfahrenskosten ist die AMAG nicht gebührenpflichtig. Dabei handelt es sich um rund die Hälfte der Verfahrenskosten, das heisst um einen Betrag von rund CHF 70'500. Diese Verfahrenskosten werden zu Lasten der Staatskasse ausgeschieden. Damit beträgt die durch die AMAG zu bezahlende Gebühr CHF 70’500.