Auslagen für Porti sowie Telefon- und Kopierkosten sind in den Gebühren eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV-KG). 254. Der Zeitaufwand der Vorabklärung beläuft sich auf 698.25 Stunden und wird gestützt auf die Funktionsstufe der mit dem Fall betrauten Mitarbeiter nach den folgenden Stundenansätzen verrechnet: - 15 Stunden zu CHF 290, ergebend CHF 4'350 - 683.25 Stunden zu CHF 200, ergebend CHF 136’650 Daraus resultieren Verfahrenskosten von insgesamt CHF 141'000. 255. Vorliegend ergab die Vorabklärung Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG über die Verknüpfung von Service und Vertrieb;