der Erläuterungen zur KFZ- Bek). Die AMAG begründet schriftlich, aus welchen Gründen sie eine Werkstatt, welche die Kriterien erfüllt, nicht zu ihrem Werkstattnetz zulässt. III. Mehrmarkenvertrieb Die AMAG informiert sämtliche bestehenden und künftigen Handelspartner darüber, dass sie frei sind, KFZ oder Ersatzteile konkurrierender KFZ-Anbieter zu verkaufen bzw. In- standsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für KFZ konkurrierender Anbieter zu erbringen (Art. 18 KFZ-Bek und Rz 43 ff. Erläuterungen zur KFZ-Bek). IV. Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen bezüglich Vertrieb neuer KFZ