Die AMAG informiert ihre bisherigen Handelspartner darüber, dass es nach wie vor möglich ist, als reiner Servicepartner für die AMAG tätig zu sein (Art. 16 Bst. a KFZ-Bek). Die AMAG informiert sämtliche Händler und Werkstätten, denen der bisherige Händlerbzw. Servicepartnervertrag gekündigt wurde, über die Kriterien, die sie erfüllen müssen, um einen neuen Servicepartnervertrag abzuschliessen und als zugelassene Werkstatt ins Werkstattnetz der AMAG aufgenommen zu werden (Rz 22 ff. der Erläuterungen zur KFZ- Bek).