nahme von Leistungen eine Untersuchung zu eröffnen. 22-00027/COO.2101.111.7.305747 51 C. Anregungen nach Art. 26 Abs. 2 KG 250. Nach Art. 26 Abs. 2 KG kann das Sekretariat Massnahmen zur Beseitigung oder Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen anregen. Vor diesem Hintergrund regt das Sekretariat die folgenden Massnahmen an, um die erwähnten Wettbewerbsbeschränkungen zu beseitigen bzw. zu verhindern: I. Vertriebsnetzplanung