Zudem hat die Vorabklärung ergeben, dass die AMAG auf den markenspezifischen Märkten für den Vertrieb von Ersatzteilen möglicherweise über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die AMAG diese möglicherweise im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. e und/oder f KG missbraucht, indem sie ihren Abnehmern von Ersatzteilen mit dem per 1. Januar 2017 im Bereich Aftersales eingeführten Rabatt- und Bonussystem Anreiz setzt, Ersatzteile in sämtlichen Sortimentsgruppen bei ihr zu beziehen und damit andere Anbieter von Ersatzteilen in der Ausübung des Wettbewerbs behindert. 248.