238. Aufgrund der erfolgten Ausführungen zur Stellung der AMAG auf den markenspezifischen Märkten für Serviceleitungen und Ersatzteile (vgl. oben, Rz 215–217 und Rz 221–225) bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die AMAG auf diesen Märkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. B.4.2 Missbräuchliche Verhaltensweisen nach Art. 7 KG 239. Gemäss der Generalklausel von Art. 7 Abs. 1 KG verhalten sich marktbeherrschende Unternehmen unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere