22-00027/COO.2101.111.7.305747 46 B.3.4 Fazit: Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden 231. Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zwischen der AMAG und ihren Vertriebspartnern folgende möglicherweise unzulässigen Wettbewerbsabreden i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG bestehen:  Abreden über die Verknüpfung von Service und Vertrieb;  Abreden über die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen. B.4 Unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen