dafür, dass die Abrede über die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen aufgrund der Marktanteile der AMAG quantitative Effekte auf den Markt für den Vertrieb von Ersatzteilen zeigt. 227. Gestützt auf die erfolgten Ausführungen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine allfällige Abrede über die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen insgesamt als erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu qualifizieren wäre.