Eine solche Garantie kann je nach Marke bis zu sieben Jahren Wirkungen entfalten (vgl. vorne, Rz 215). Dasselbe gilt in Bezug auf die Garantie für den Kauf von Ersatzteilen, die in der Regel zwei Jahre beträgt. Die Folge davon ist, dass die zugelassenen Werkstätten an die AMAG gebunden sind, indem sie für Garantiearbeiten die Ersatzteile bei ihr beziehen müssen. Die Substituierung der Originalersatzteile mit solchen von Drittanbietern/unabhängigen Händlern ist nur teilweise möglich.