B.3.2.3.2.2 Marktstellung der an den Abreden beteiligten Unternehmen (Intrabrand- Wettbewerb) und Marktstellung der Wettbewerber (Interbrand- Wettbewerb) 221. Für die Beurteilung der Abrede über die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen bei der AMAG ist zunächst zwischen hersteller- bzw. importeurbezahlten und kundenbezahlten Arbeiten zu unterscheiden.